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Gesellschaftlicher Wandel

Homosexuellen-Ehe seit Mittwoch möglich

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Lesben und Schwule können ihre Partnerschaft von heute an amtlich eintragen lassen. Das sieht das neue Lebenspartnerschaftsgesetz vor, das homosexuellen Paare eheähnliche Rechte und Pflichten einräumt. Die Partner können sich einen gemeinsamen Namen geben und müssen einander Unterhalt leisten. Hat einer der Partner Kinder, darf der andere bei der Erziehung mit entscheiden. Nach dem Tod eines Partners gehört der andere zu den gesetzlichen Erben. Eine völlige Gleichstellung mit der Ehe gibt es aber nicht. So ist keine Adoption von Kindern möglich. Unterschiede gibt es auch im Steuerrecht.


Welche Behörde für die Registrierung der "Homo-Ehe" zuständig ist, variiert zwischen den Bundesländern. Die Möglichkeiten reichen vom Standesamt über Stadt- oder Kreisverwaltung, Gemeindeamt bis zur Notar-Lösung in Bayern. Dort können Homosexuelle ihre Partnerschaft noch nicht beglaubigen lassen. Der Freistaat will das Bundesgesetz erst im Herbst umsetzen.

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