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Vor einem Jahr nahm Bayer Lipobay vom Markt

Arznei mit bösen Folgen

Die Bilanz ist verheerend: Möglicherweise rund 100 Todesfälle, bisher annähernd 1000 überwiegend in den USA eingereichte Klagen gegen das Unternehmen, dazu ein herber Gewinneinbruch und Umsatzausfälle in Milliardenhöhe, Stellenabbau sowie Schäden am Konzernimage. Auch ein Jahr, nachdem der Skandal um den Cholesterin-Senker Lipobay im August 2001 erstmals die Öffentlichkeit in Deutschland und der Welt schockte, ist für den Leverkusener Chemie- und Pharma-Konzern Bayer die Welt nicht mehr dieselbe. Immer noch hängt das Lipobay-Desaster wie ein Damoklesschwert über dem Konzern.

Neben den Sammelklagen, die auf eine Verhandlung vor den US-Gerichten warten und in denen es um Entschädigungen betroffener Patienten in Milliardenhöhe geht, sind auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln gegen leitende Bayer-Mitarbeiter noch nicht abgeschlossen. Dabei geht es im Kern um die Frage, ob Verantwortliche von Bayer ein bedenkliches Arzneimittel fahrlässig in den Handel gebracht haben und seit wann diese von den gefährlichen Nebenwirkungen des Produkts wussten.

Bis zu jenem 8. August 2001, als Bayer Lipobay vom Markt nahm, war das Medikament einer der Umsatzrenner des Pharmariesen. Als Cholesterinsenker wurde das 1997 erstmals auf den Markt gebrachte Präparat schnell ein Erfolg, das rund sechs Millionen Menschen weltweit einnahmen - allein 700 000 in den USA.

Doch in Kombination mit bestimmten anderen eingenommenen Medikamenten gab es Probleme: Patienten klagten über Muskelschwund sowie Nieren- und Leberschäden. Als Folge dieser Nebenwirkungen könnte für rund 100 Menschen - diese Zahl nennt Bayer selbst - die Lipobay-Einnahme tödlich verlaufen sein. Einen definitiven Nachweis, dass Lipobay tatsächlich die Todesursache war, gibt es aber bisher nicht.

Trotz der Bestürzung, die der frühere Bayer-Vorstandschef Manfred Schneider über die Lipobay-Fälle äußerte, hat der Konzern den Vorwurf der Fahrlässigkeit stets zurückgewiesen. In den Beipackzetteln sei auf die Nebenwirkungen bei der Einnahme mit bestimmten Medikamenten sowie empfohlene Dosierungsmengen hingewiesen worden. Dennoch, so Bayer, hätten sich vor allem manche US-Mediziner daran nicht gehalten.

Für die Lipobay-Betroffenen selbst ist das freilich ein geringer Trost. Sie haben den gesundheitlichen Schaden und gehen leer aus, wenn sich kein ursächlicher Zusammenhang mit der Einnahme des Medikaments ergeben sollte. In Deutschland hat die Politik daraus Konsequenzen gezogen: Seit 1. August gilt das reformierte Schadenersatzrecht, das den Patienten auch bei Arzneimittelschäden deutlich mehr Rechte einräumt.

Zuvor hatten Patienten kaum Chancen, Schadenersatz oder Schmerzensgeld zu bekommen, weil sie bei Klagen nachweisen müssen, dass die Nebenwirkungen von dem jeweiligen Medikament stammen. Nun reicht für einen Anspruch des Patienten lediglich der Nachweis unerwünschter Nebenwirkungen aus. Die Beweislast liegt jetzt beim Hersteller, der belegen muss, dass die Arznei keine bestimmten Nebenwirkungen hat. Außerdem erhalten Geschädigte in Streitfällen einen Auskunftsanspruch zu allen schädlichen Wirkungen eines Arzneimittels.