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Verbraucherministerium will Geflügelpest verhindern

Hühnerhaltung anzeigen

Mit einer Eilverordnung will das Bundesverbraucherministerium die Ausbreitung der klassischen Geflügelpest auf Deutschland verhindern. Wie das Ministerium mitteilte, gelten ab Sonntag verschärfte Vorschriften. Zusätzlich zu den bisher regional ergriffenen Maßnahmen werde die bereits bestehende Verpflichtung, die Haltung von Hühnern und Puten der Behörde anzuzeigen, auf Enten und Gänse ausgeweitet. Auch eine Hobby-Haltung müsse angezeigt werden.

Außerdem müsse die Behörde informiert werden, falls in einem Bestand erhöhte Verluste oder eine Verringerung der Leistung auftritt. Die Durchführung von Geflügelschauen, -märkten und ähnlichen Veranstaltungen wird verboten. Geflügel und Bruteier dürfen nur nach einer entsprechenden Untersuchung transportiert werden. In der niederländischen Gemeinde Brunssum nahe der Grenze zu Nordrhein-Westfalen war am Donnerstag ein neuer Verdachtsfall gemeldet worden.

Die klassische Geflügelpest ist eine hochinfektiöse Erkrankung, von der vor allem Hühner und Puten betroffen sind. Die Inkubationszeit beträgt drei Wochen. In den Tierbeständen kann sie zu einer Sterblichkeit von bis zu 90 Prozent führen.

"Wir sind in großer Sorge, dass sich die Geflügelpest auch nach Deutschland ausbreitet", sagte der Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, Alexander Müller. Der neueste Verdachtsfall in den Niederlanden sei nur noch drei Kilometer von der deutschen Grenze entfernt.