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Handel macht mit Einwegpfand Gewinne

Komplizierte Rückgabe

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Handel aufgefordert, die seiner Meinung nach zu Unrecht einbehaltenen Pfandgelder an die Verbraucher zurückzuzahlen. Weil Verbraucher bislang Einwegverpackungen nur an der Verkaufsstelle zurückgeben können, habe der Einzelhandel seit Einführung des Dosenpfands monatlich zweistellige Millionenbeträge durch nicht zurückgegebene Verpackungen verdient. Es könne nicht angehen, dass einzelne Lobbygruppen sich permanent über geltendes Recht hinwegsetzten. Derweil zogen Umweltverbände sowie Brauereien und der Getränkefachhandel eine positive Zwischenbilanz beim Dosenpfand. Seit seiner Einführung seien zwei von drei Bierdosen durch Mehrweg ersetzt worden. Auch bei Mineralwasser und Limonaden entschieden sich die Verbraucher nun verstärkt für Mehrweg, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. Die Umweltverbände würden nun Testkäufer losschicken und jeden Verstoß zur Anzeige bringen.

Das seit Jahresbeginn geltende Übergangssystem beim Dosenpfand habe dem Einzelhandel nach Schätzungen von Branchenbeobachtern monatlich bislang zweistellige Millionengewinne gebracht, so der Verbraucherzentrale Bundesverband. Zahlreiche Geschäfte verdienten hervorragend an nicht eingelösten Pfandgeldern, da 20 bis 30 Prozent der Einwegverpackungen nicht dort zurückgegeben würden, wo sie gekauft wurden. Im Einzelfall – etwa bei Tankstellen – liege der Anteil nicht zurückgegebener Verpackungen allerdings weit höher. Der Rest lande im Müll oder auf der Straße.

Während die Einweglobby über Umsatzrückgänge klagt, boomen Getränkeproduktion und -absatz der mehrwegorientierten Betriebe. Entgegen dem allgemeinen wirtschaftlichen Trend entstanden in den vergangenen Monaten bereits 10.500 neue Arbeitsplätze: 4.000 im Getränkeeinzelhandel, 5.000 im Getränkefachgroßhandel, sowie 1.500 bei den mittelständischen Privatbrauereien. Auch die Produktion von Mehrwegflaschen und -kisten verzeichnet duetlich höhere Umsätze.

"Mit der Aufkündigung der Vereinbarung werden sich alle Unternehmen wettbewerbswidrig verhalten, die gegen die umfassende Rücknahmepflicht verstoßen.“, so Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger. Jeder Verstoß werde nach einstweiligen Verfügungen mit Ordnungsgeldern bis zu 250.000 Euro, ersatzweise bis zu sechs Monate Ordnungshaft geahndet.

Der Bundesverband des Getränkefachgroßhandels fordert nun von Bund und Ländern die zügige Umsetzung der seit 1991 geltenden Rechtslage. Guder: "Die Betriebe, die sich von Anfang an gesetzeskonform verhalten haben, dürfen nicht weiter bestraft werden. Notfalls müssten gleiche Wettbewerbsbedingungen auch über die Gerichte erstritten werden." Dabei gebe es bereits funktionierende Rücknahmesysteme. So werde beispielsweise in Köln mit zwei Herstellern eine Bepfandung über alle Stufen vom Produzenten bis zum Endverbraucher und zurück bereits erfolgreich praktiziert. Dieses System sei für alle Interessenten offen.