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Viele Kindergartenkinder tragen zu kleine Schuhe

Knochen- und Haltungsschäden drohen

In Deutschland tragen etwa 50 Prozent der Kindergartenkinder zu kleine Schuhe. Das ist das Ergebnis einer bundesweiten Fußmessaktion eines Schuhfilialisten. Für die Untersuchung hatte das Unternehmen die Füße von insgesamt 6000 Kindern in 55 Städten vermessen. Der Rat des Unternehmens: Eltern sollten die Schuhgröße der Kinder alle drei Monate überprüfen lassen, um Knochen- und Haltungsschäden zu vermeiden.

Im September soll die Aktion mit Hilfe der Abteilung für Biomechanik der Universität Tübingen auch auf Grundschulen ausgedehnt werden. Mittels elektronischer Scannergeräte wird dabei eine dreidimensionale Ansicht des Fußes angefertigt, der neben Fußlänge auch die Analyse von Fußbreite und der gesamten Fußform ermöglicht.

Atemwegserkrankungen und Allergien

Jedes fünfte Kind in Deutschland ist nach Angaben von Kinderärzten entwicklungsgestört und damit praktisch krank. In der "Neuen Osnabrücker Zeitung" warnte der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Wolfram Hartmann, davor, dass die kommende Generation der Erwachsenen "durch Krankheit und Leistungsschwäche gekennzeichnet" sein werde. "Ausgerechnet in dieser Situation erschweren Politik und Krankenkassen eine bessere Gesundheitsversorgung der Kinder", kritisierte Hartmann.

So habe die Gesundheitsreform, wonach auch Kinder ab dem 13. Lebensjahr rezeptfreie Medikamente bezahlen müssen, negative Auswirkungen vor allem auf Kinder mit chronischen Erkrankungen der Atemwege und Allergien. Viele Eltern zahlten die notwendigen Medikamente nicht mehr, weil die Zusatzkosten bei zwei oder drei Allergiekindern allein in einer Saison "mehrere hundert Euro" betrügen.

Die Medikamente müssten deshalb für alle Kinder wieder kostenlos sein, verlangte Hartmann: "Ich fordere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt auf, das im Interesse der Kinder rasch ins Gesetz zu schreiben, bevor gesundheitliche Schäden um sich greifen." Es gebe keine Argumente mehr, die dagegen sprächen.

Am 31. Mär. 2005

Gesundheit

Mit einer bundesweiten Initiative in Kindergärten will die Deutsche Olympische Gesellschaft (DOG) dem Bewegungsmangel bei Kindern entgegenwirken. Hintergrund der Aktion ist der zunehmende Bewegungsmangel von Kindern. Untersuchungen der Technischen Univerität Karlsruhe hätten gezeigt, dass 25 Prozent aller Grundschulkinder nur noch einmal pro Woche draußen spielten. "Wir wollen möglichst früh Kinder an Sport heranführen und Werte wie Fairness und Teamgeist vermitteln", sagte DOG-Präsident Hans-Joachim Klein zum Start der Aktion am Montag in einem Kindergarten im rheinhessischen Gau-Bischofsheim. Die Einrichtung wird als erster Modellkindergarten in der Aktion "Kinder bewegen" mit 5.000 Euro für Spielgeräte und Fortbildungen der Erzieherinnen gefördert. Ursache für den Bewegungsmangel sei vor allem die veränderte Lebenswelt von Kindern, sagte der Sportwissenschaftler Alexander Wolf von der Technischen Hochschule in Karlsruhe.

Demnach würde die Bewegungswelt von Kindern zunehmend zu einer "Sitzwelt". Den Untersuchungen zufolge bewegen sich Grundschulkinder nur noch etwa eine Stunde pro Tag, davon sind 15 bis 30 Minuten Sport. Im Gegensatz dazu verbringen Kinder im Schnitt 9 Stunden im Liegen, 9 Stunden im Sitzen und 5 Stunden im Stehen. Dafür hat bereits jedes dritte Kind einen Fernseher in seinem Zimmer.

Kinder zwischen drei und fünf Jahren sehen im Schnitt 75 Minuten pro Tag fern, Video- und Computerspiele nicht eingerechnet. Die Folgen der zunehmenden "Sitzwelt" seien Abnahme der motorischen Leistungsfähigkeit, aber auch die Zunahme von Kopfschmerzen, Konzentrationsschwächen und Rückenschmerzen bereits im Grundschulalter, sagte Wolf. Die TH Karlsruhe hatte Anfang 2002 rund 5.000 Grundschulkinder untersucht.

Die motorische Leistungsfähigkeit hat sich den Angaben zufolge in den vergangenen zwanzig Jahren um rund zehn Prozent verschlechtert. Auffällig sei dabei, dass vor allem die bewegungsschwachen Kinder schlechter und motorisch gut ausgebildete Kinder immer besser würden.

Laut DOG sollen in den nächsten drei Jahren bundesweit 25 Modellkindergärten entstehen, 10 noch in diesem Jahr. Mit dem "Traum Olympia" könne in den Kindern etwas bewegt werden, betonte Klein.

Am 23-06-2003

Nachwuchs im Blick

Wie hoch sind unsere Kinder mit Schadstoffen aus der Umwelt belastet? Dieser Frage geht das Umweltbundesamt (UBA) mit der Studie zur Umweltbelastung von Kindern in Deutschland nach. Die derzeit verfügbaren Daten über gesundheitsbezogene Umweltbelastungen bei Kindern sind unzureichend und lassen keine bundesweit vergleichbaren Aussagen zu. Um diese Informationslücke zu schließen, werden in einem Zeitraum von drei Jahren an 150 Orten in ganz Deutschland 1.800 Kinder im Alter von 3 bis 14 Jahren untersucht.

Thematische Schwerpunkte der Studie - kurz auch "Kinder-Umwelt-Survey" genannt - sind die Erfassung der körperlichen Schadstoffbelastung (Human-Biomonitoring), der Belastungen in Wohnräumen und des häuslichen Trinkwassers (Innenraum-Monitoring), umweltbedingter Allergien und Reizungen sowie der Lärmbelastung, der Hörfähigkeit und von Stress.

Wesentlicher Bestandteil der Untersuchung ist ein Hausbesuch, bei dem Trinkwasser- und Hausstaubproben entnommen werden. Ferner werden die Qualität der Innenraumluft untersucht und der Lärmpegel vor dem Fenster des Kinderschlafzimmers gemessen. In einem Interview geben die Eltern und die Kinder ab acht Jahren Auskunft unter anderem zum Musik-Hörverhalten, zum Verzehr bestimmter Nahrungsmittel, zum Tragen von Schmuck und Lederbekleidung, zur Anwendung von Haushalts- und Bioprodukten sowie zur Tabakrauch-Belastung. Zusätzlich unterziehen sich die Kinder einem Hörtest sowie einer Blutentnahme und geben eine Urinprobe ab. Die Eltern erhalten die Ergebnisse des Hörtests und der aufwendigen chemischen Analysen zusammen mit einer umweltmedizinischen Beurteilung.

Nachdem 2002 die einjährige Pilotphase erfolgreich abgeschlossen wurde, startete nun die Hauptphase des Surveys, der an den bundesweiten Kinder-und Jugendgesundheitssurvey des Robert Koch-Instituts (RKI) angekoppelt ist. Ziel des Kinder-Umwelt-Surveys ist es, eine verläßliche Datenbasis zu schaffen, um künftig die Umweltbelastungen bei Kindern weiter zu mindern und damit die Gesundheit der nachwachsenden Generation zu fördern. Die ermittelten Daten zu Umwelt und Gesundheit dieser Bevölkerungsgruppe werden miteinander verknüpft, was bisher nicht der Fall war. Die Studien werden aus Geldern des Bundesumweltministeriums, des Bundesgesundheitsministeriums und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie aus Geldern des RKI und des UBA finanziert.

Am 12-08-2003

Rechte des Kindes

Am Freitag, dem 16.1.2004, behandelt der UN-"Ausschuss für die Rechte des Kindes" in Genf den Zweit-Staaten-Bericht der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention (KRK). Schon bei der Vorlage des Erst-Staatenberichts 1995 durch die damalige Bundesregierung (Kohl-Kanther) hatte der für die Einhaltung und Überwachung der KRK zuständige Ausschuss "große Sorge" über die Situation, Behandlung und rechtliche Ausgrenzung von Flüchtlingskindern in Deutschland geäußert und die Anpassung des deutschen Ausländer- und Asylrechts an die Bestimmungen der Konvention angemahnt. Auch heute werden laut PRO ASYL - unter Rot-Grün - durch die Aufrechterhaltung des sogenannten Ausländervorbehalts den Flüchtlingskindern elementare Rechte vorenthalten, ihre Schutzbedürftigkeit und das Kindeswohl, Maxime der KRK, massiv verletzt. PRO ASYL-Vorstandsmitglied Heiko Kauffmann widerspricht der im Zweitbericht (Ziffer 83) von der Regierung vertretenen Auffassung energisch, bei der Vorbehaltserklärung handele es sich im wesentlichen um Erläuterungen, die Fehl- bzw. Überinterpretationen vermeiden sollten: "Die Vorbehaltserklärung enthält keineswegs eine ‚Klarstellung’ hinsichtlich der Auslegung des Übereinkommens, sondern im Klartext die konkrete Verweigerung des Schutzes im Sinne des Abkommens gegenüber Flüchtlings- und Migrantenkindern - durch willkürliche Außerkraftsetzung des Gleichbehandlungsgebots und Diskriminierungsverbots. Insofern ist diese Erklärung unzulässig, da sie diametral den Inhalten und Zielsetzungen der KRK zuwiderläuft (Art. 51 Abs. 2 KRK)."

Unterstützung erfährt die Auffassung von PRO ASYL durch eine aktuelle Stellungnahme des Berliner Völkerrechtlers Professor Dr. Christian Tomuschat. In seiner Stellungnahme für PRO ASYL: "Die Vorbehalte der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen für die Rechte des Kindes" führt er aus, "dass ein Vorbehalt wie dieser, der gegen das Herzstück des menschenrechtlichen Schutzsystems gerichtet ist, in dem er eine Scheidelinie zwischen eigenen und fremden Staatsangehörigen aufrichtet, unter Art. 19 Abs. c) (des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge) fällt. Er ist damit unwirksam..." (S. 7).

Tomuschats Schlussfolgerung lautet, "dass die gegenüber dem Generalsekretär der Vereinten Nationen abgegebene Erklärung nicht in der Lage war, die durch das Zustimmungsgesetz bewirkte Rechtsfolge, dass nämlich der Inhalt des Übereinkommens über die Rechte des Kindes zum Bestandteil des deutschen Rechts [wurde], zu ändern. Die Erklärung [...] sollte aber dennoch im Interesse der Rechtsklarheit zurückgezogen werden." (S. 5)

Kauffmann appelliert an die Bundesregierung und die im Bundestag vertretenen Parteien, ihren Anspruch auf eine menschenrechts- und völkerrechtsfreundliche Politik in Deutschland im Umgang mit Flüchtlingskindern endlich unter Beweis zu stellen und den mehrfachen Forderungen des Bundestages und des Petitionsausschusses zur Rücknahme der Vorbehaltserklärung und zur Umsetzung der KRK endlich nachzukommen.

Leidvolle Erfahrungen betroffener Flüchtlingskinder untermauern die Notwendigkeit zur Rücknahme der Vorbehaltserklärung: 16- und 17-jährige Flüchtlinge gelten in der deutschen Praxis als ausländerrechtlich handlungsfähig und "asylmündig". Häufig werden sie bei medizinischen Untersuchungen zur Altersfeststellung entwürdigend behandelt. Gesichtspunkte des Kindeswohls werden durch inadäquate Betreuung, Unterkunft in Sammelunterkünften, Abschiebungshaft und Abschiebungen außer Acht gelassen.

PRO ASYL verweist auf den Koalitionsvertrag vom 16.10.2002, in dem es heißt (S. 75): "Wir messen der weltweiten Durchsetzung von Menschenrechten zentrale Bedeutung zu. Internationale Friedenssicherung kann nur mit Schutz und Umsetzung von Menschenrechten erfolgreich sein. Menschenrechtliche Grundnormen sind unantastbar und dürfen unter keinen Umständen außer Kraft gesetzt werden. - Die Bundesregierung wird darauf hinwirken, dass anstehende Konventionen und Zusatzprotokolle im Menschenrechtsbereich ratifiziert sowie bestehende Vorbehalte zurückgenommen werden. Dies gilt auch für die Kinderrechtskonvention." "Quod erat demonstrandum! Dieser Einsicht müssen endlich glaubwürdige Taten folgen", so Kauffmann abschließend.

Am 15-01-2004

Kriminologe Pfeiffer

Der Kriminologe Christian Pfeiffer sieht die Misshandlung eines Schülers an einer berufsvorbereitenden Schule in Hildesheim als ein Resultat zunehmender Medienverwahrlosung unter Jugendlichen. Gerade das ständige Betrachten von brutalen Szenen in Actionfilmen und bei Computerspielen führe zu einer "extremen Desensibilisierung", sagte der Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen am Dienstag in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur ddp in Hannover.

Studien belegten, dass männliche Jugendliche aus den Hauptschulen und den Berufsvorbereitungsjahren täglich rund vier Stunden derartige Medienangebote konsumierten. Dadurch sei eine "Betrachtermentalität" entstanden, Vorfälle wie die in Hildesheim mit ähnlichem Nervenkitzel zur Kenntnis zu nehmen wie ein Horrorvideo.

Hinzu komme, dass es in der betroffenen Klasse eine "Zusammenballung von Problemkindern" gebe. In Berufsvorbereitungsklassen befänden sich typischerweise überproportional viele männliche Jugendliche, die massive Gewalt in der Familie erlebt hätten. Pfeiffer fügte hinzu: "In unserer Winner-Looser-Kultur erleben sie sich vielfach als die Verlierer." Es gebe "keine schärfere Zusammenballung" von Jugendlichen ohne richtige gesellschaftliche Perspektive.

Bei den in solchen Klassen "zwischengeparkten" Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss machten sich Aggressivität und Frust über ein verpfuschtes Schulleben breit. Hinzu komme, dass diese überwiegend zugewanderten männlichen Jugendlichen sich einer Machokultur verpflichtet fühlten, in der das Zeigen von Mitleid als uncool gelte.

Der Kriminologe sprach sich für intelligente Lösungen im präventiven Bereich aus. Es gehe darum, "Lust auf Leben zu wecken". Kinder müssten weg von der passiven Betrachtermentalität hin zu aktiver Teilhabe am Leben. Erfreulich nannte er in diesem Zusammenhang die Ankündigung von Niedersachsens Kultusminister Bernd Busemann (CDU), gerade für die Hauptschulen Ganztagsangebote einzurichten. Durch sportliche Betätigung beispielsweise kämen die Kinder "aus der passiven Glotzhaltung" heraus, die sich in Deutschland wegen der Halbtagsschulen stärker ausgebreitet habe als in irgendeinem anderen europäischen Land.

Um Vorfälle wie in Hildesheim zu vermeiden, sei aber ein Bündel von Maßnahmen notwendig, sagte Pfeiffer. Das fange nicht zuletzt bei der besseren Integration von Migrantenkindern im Kindergarten an, um später zu verhindern, dass sie zu Schulversagern werden.

Am 03-02-2004

Kinder- und Jugendärzte

Tausende Jugendliche, die an Allergien und Neurodermitis leiden, könnten bald zu chronischen Patienten werden. Dies ist die besorgniserregende Beobachtung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte Deutschlands (BVKJ), zwei Monate nach einem Beschluss des Gesundheits-Bundesausschusses (G-BA) in Berlin. Hintergrund sind die zum Therapiestandard gehörenden, nicht-verschreibungspflichtigen Medikamente - die so genannten OTC-(engl. "Over the Counter")Präparate - die Jugendliche seit 1.04.2004 aus eigener Tasche bezahlen müssen. Um das zuständige Bundesministerium für Gesundheit und soziale Ordnung (BMGS) auf diesen untragbaren Zustand aufmerksam zu machen, wurden seit dem 01.04.04 in den Praxen des BVKJ mehrere 10.000 Unterschriften gesammelt, die inzwischen den zuständigen Behörden vorliegen.

Zu diesen Medikamenten gehören neben Augentropfen und Nasensprays auch so genannte systemische Antihistaminika, die allergische Reaktionen des Körpers unterdrücken sollen. "In unseren Praxen stehen verzweifelte Eltern, die die hohen Kosten von mehreren 100 € pro Kind während der Pollensaison nicht bezahlen können. Viele der Betroffenen gehen erst gar nicht mehr zum Arzt und erhalten so auch die medizinisch notwendige Behandlung nicht", kritisiert Dr. Wolfram Hartmann, der Präsident des BVKJ. Auch vor den gesundheitlichen Langzeitfolgen warnt der Ärztepräsident. "Gerade bei Jugendlichen werden diese Beschwerden häufig negiert - viele sind eigentlich gar nicht schulfähig. Wenn die Lunge betroffen ist, kann es zu Asthma bronchiale kommen und somit zu einer Dauerschädigung. Die gesundheitliche Zukunft einer ganzen Generation steht auf dem Spiel", empört sich Dr. Hartmann weiter.

"Natürlich haben wir bereits kurz nach der Beschlussfassung vom 16.03.2004 in Berlin gegen diese unsinnige Regelung protestiert - aber offenbar interessiert man sich im Bundesministerium nicht besonders für die Gesundheit der Jugendlichen. Getreu dem Moto: Hauptsache die "(Kranken)-Kasse" stimmt - selbst wenn das auch auf Kosten der Gesundheit der Jugendlichen geht", kritisiert Dr. Hartmann weiter. "Das BMGS nimmt bewusst eine gesundheitliche Gefährdung und eine Entwicklung hin zu schwereren Verlaufsformen mit bleibenden Schäden in Kauf. Chronische Lungenerkrankungen werden die Folge sein und anschließend gibt es dann wieder Chronikerprogramme - ein typisches Beispiel für eine kurzsichtige Gesundheitspolitik", stellt Dr. Hartmann fest.

Da besonders sozial schwache Familien von dieser neuen Regelung betroffen sind, will sich der BVKJ mit dieser Situation nicht abfinden. "Unser Berufsverband sieht sich in dieser Situation mit der notwendigen, medizinischen Versorgung auch von Kindern und Jugendlichen aus ärmeren Familien konfrontiert. Wir werden uns speziell für diese Patienten einsetzen und nicht zulassen, dass Kinder, die in sozial schwachen Familien aufwachsen, so gravierende gesundheitliche Nachteile hinnehmen müssen. Das ist auch eine gesellschaftliche Verantwortung", mahnt Dr. Hartmann. Die Kinder- und Jugendärzte werden ihre Protestaktionen zusammen mit den Eltern ausweiten.

Am 02-06-2004

Europäische Woche der Mobilität

Mehr als 2.000 Kinder und Jugendliche sterben jährlich bei Verkehrsunfällen in der EU. Viele Tausend mehr erleiden Verletzungen. Das berichtet das Städtenetzwerk "Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder e.V." Dabei würde die Sicherheit und Gesundheit junger Menschen nicht nur durch schwere und tödliche Verletzungen bedroht. Eine Reihe verschiedener gesundheitlicher Risiken, wie Asthma und andere Erkrankungen der Atemwege - mit manchmal fatalen Folgen für die Betroffenen - seien auf die ständige Belastung mit verschmutzter Luft, die hauptsächlich aus den Auspüffen der Autos stamme, zurückzuführen. Die Europäische Woche der Mobilität widmet sich daher im Jahr 2004 dem Thema "Sichere Straßen für Kinder". Mit Aktionen zum Schwerpunktthema möchten die Kommunen einen Beitrag zum Ziel der EU-Kommission leisten, die Anzahl der Kinder, die bei Verkehrsunfällen getötet oder verletzt werden, um 50 Prozent zu reduzieren.Mehrere hundert Städte und Gemeinden in Europa nehmen dazu an der Europäischen Woche der Mobilität vom 16. bis 22. September 2004 teil.

Ziel sei die Förderung nachhaltiger Mobilität in Städten, die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Vorteile eines verminderten Anteils des motorisierten Verkehrs sowohl für die Umwelt, die Gesundheit und die Lebensqualität in der Stadt als auch für den Klimaschutz auf globaler Ebene.

Kommunen, die an der Woche der Mobilität teilnehmen, sollten sich selbst zur Einführung dauerhafter Maßnahmen im Verkehrsbereich (neue Buslinien, Haltestellen, Radwege etc.)verpflichten, um das Ziel einer verbesserten städtischen Mobilität zu erreichen So werde die Region Wallonien (Belgien) mehr als 75 Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur oder des Streckennetzes einführen. Die Stadt Leeds (Großbritannien) werde ein neues Fahrradparkhaus eröffnen. Die Stadt Dijon (Frankreich) nehme ihr neues Busnetz in Betrieb. In Deutschland veranstalten die ÖPNV-Betriebe meist einen Tag der offenen Tür und bieten kostenlose Schnupperfahrten an.

Am 08-09-2004

Wie Wehrbeauftragter

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert einen Kinderbeauftragten im Bundestag. Dieser sollte dem Parlament - ähnlich wie der Wehrbeauftragte als Kummerkasten für die Soldaten - Rechenschaft über die Situation der Kinder in Deutschland ablegen, sagte der stellvertretende Bundesgeschäftsführer des Verbandes, Michael Kruse.

Das Amt könnte als Ergänzung zur Kinderkommission dazu beitragen, dass die Belange von Mädchen und Jungen bei politischen Entscheidungen stärker berücksichtigt werden. Dies geschehe in Deutschland noch zu wenig.

Kruse betonte, Kinder seien die Zukunft der Gesellschaft und hätten das Recht auf Beteiligung an der Politik. Dies rechtfertige auch eine besondere Stellung im parlamentarischen Geschehen wie durch einen Bundeskinderbeauftragten.

Kinderpolitik habe derzeit angesichts der niedrigen Geburtenrate Hochkonjunktur. "Wir müssen aber mehr mit unseren Kindern reden und sie stärker zu Wort kommen lassen", forderte der Verbandsvize. Kinder seien Experten in eigener Sache. Sie wüssten aus ihrer Alltagserfahrung, wie Städte und Gemeinden kinderfreundlicher gestaltet werden könnten. Deshalb sollten auf kommunaler Ebene Kinderparlamente ausgebaut und weitere Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen werden.

Mädchen und Jungen hätten da Interesse für Politik, wo sie im Alltag von ihr betroffen seien. Bundespolitik sei für sie häufig zu abstrakt, sagte Kruse. Anstelle eines Bundeskinderparlaments könnte deshalb ein Bundeskinderbeauftragter besser ihre Belange vertreten.

Am 17-05-2005

"Kinder haben ein Recht auf Erziehung durch die Eltern"

Das Bundesverfassungsgericht hat grundsätzlich die Rechte von Kindern gegenüber ihren Eltern gestärkt. Die Karlsruher Richter entschieden am 1. April erstmals, dass Kinder einen "eigenen Anspruch auf Pflege und Erziehung durch ihre Eltern" haben. "Das Kind hat eigene Würde und eigene Rechte", betonte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Die Erziehungspflicht hätten die Eltern nicht allein im Auftrag des Staates zu erfüllen, sondern auch direkt ihrem Kind gegenüber. Das Kind sei nicht Objekt elterlichen Handels, sondern ein "Grundrechtsträger, dem die Eltern schulden, ihr Handeln an seinem Wohl auszurichten". Eltern dürften jedoch grundsätzlich nicht zum Umgang mit einem nichtehelichen Kind gezwungen werden. Denn ein solcher Zwangsumgang diene in der Regel nicht dem Kindeswohl.

Eine Umgangspflicht darf dem Urteil zufolge grundsätzlich nicht zwangsweise - also mit einem Zwangsgeld - durchgesetzt werden. Dem Kind könnten "psychische Schäden" drohen, wenn es dem Elternteil begegnet, der es mit Widerwillen ablehnt. Es gebe dann "die große Gefahr, dass das Selbstwertgefühl des Kindes Schaden nimmt".

Die Verfassungsbeschwerde eines Vaters aus Brandenburg an der Havel war damit erfolgreich. Ihm drohte ein Zwangsgeld von maximal 25.000 Euro, wenn er sich weiterhin weigern sollte, seinen heute neunjährigen, nichtehelichen Sohn zu sehen. Der verheiratete Mann hat zwei minderjährige Kinder aus der Ehe und zudem - aus einem Seitensprung - den neunjährigen Sohn. Er hat die Vaterschaft für den Jungen anerkannt und leistet Unterhalt.

Das Kind hat er aber noch nie gesehen, weil dies nach seiner Ansicht unweigerlich zum Zerbrechen seiner Ehe führen würde. Nach Angaben seiner Anwältin empfindet er keine Bindung zu dem Jungen. Er hatte Verfassungsbeschwerde erhoben, weil er sich durch die vom Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg verfügte Zwangsgeldandrohung in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlte.

Das OLG - an das die Sache zurückverwiesen wurde - muss nun prüfen, ob dem Kind ein Verfahrenspfleger zur Seite gestellt werden muss. Das Verfassungsgericht sieht jedoch "Anlass für Zweifel", ob der von der Mutter beantragte Zwangsumgang "wirklich den Interessen des Kindes entspricht oder nicht eher zuwiderläuft".

Das Kind lebt seit anderthalb Jahren in einem Kinderheim der Stadt Brandenburg an der Havel und hat nur ab und zu Kontakt zu seiner Mutter, die nach eigenen Angaben finanzielle Probleme hat. Die Anwältin des Vaters rechnet damit, dass es wegen der besonderen Umstände dieses "absoluten Einzelfalls" letztlich nicht zu einem Zwangsgeld für ihren Mandanten kommen wird.

Ein Zwangsumgang darf dem Urteil zufolge nur dann durchgesetzt werden, wenn es im konkreten Einzelfall Anhaltspunkte gibt, dass dies dem Kindeswohl dennoch dienen könnte. Dies sei umso wahrscheinlicher, je älter und gefestigter ein Kind in seiner Persönlichkeitsentwicklung sei. Generell wird erst bei einem Alter von 14 Jahren von einer relativ stabilen Persönlichkeit ausgegangen. Als weiteres Kriterium nannten die Richter eine "Unbefangenheit des Kindes auch gegenüber Fremden".

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) begrüßte das Urteil. Damit sei "das geltende Recht ausdrücklich bestätigt" worden. Gesetzlicher Handlungsbedarf bestehe daher nicht.

(AZ: BvR 1620/04 - Urteil vom 1. April 2008)

Am 01-04-2008