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Mehr Bürgerbeteiligung in der EU

EU-Verfassung

Die Initiative Mehr Demokratie sieht gute Chancen für eine bessere Bürgerbeteiligung in der Europäischen Union. Dem Brüsseler EU-Konvent liegt seit Donnerstag ein Antrag für die Aufnahme einer "EU-Bürgerinitiative" in die europäische Verfassung vor. Demnach könnten die Unionsbürger die EU-Kommission per Unterschriftensammlung auffordern, eine Gesetzesinitiative einzuleiten. Wie viele Stimmen benötigt werden, lässt der Antrag allerdings offen. Im Begleittext ist die Rede von 300.000 bis 500.000 Unterschriften.

Konventspräsident Giscard d'Estaing hat den Vorstoß gegenüber Vertretern von Mehr Demokratie begrüßt. Sein italienischer Stellvertreter Amato gehört ebenso zu den Unterzeichnern wie etwa 50 weitere Konventsmitglieder. Prof. Jürgen Meyer, Vertreter des Bundestages im Konvent, sieht gute Chancen, dass die "EU-Bürgerinitiative" in Artikel 46 des Verfassungsentwurfs aufgenommen wird.

"Dies wäre ein erster, wichtiger Schritt zur Einführung der direkten Demokratie in der Europäischen Union", sagte Mehr Demokratie-Vorstand Michael Efler in Berlin. Die Bürgeraktion fordert auch EU-Bürgerbegehren und EU-Bürgerentscheide. "Aber soviel Beteiligung können sich viele Politiker heute noch nicht vorstellen.“ Der jetzt vorgelegten Kompromiß sei aber ein guter Einstieg. Es wäre ein Signal an die Menschen, dass die EU es ernst meine mit dem ’Europa der Bürger'.

Die Initiative wolle außerdem im Bündnis mit zahlreichen europäischen NG0's erreichen, dass der Verfassungstext in allen EU-Staaten dem Volk vorgelegt wird. Der Konvent solle eine entsprechende Empfehlung beschliessen. Bisher sprechen sich 95 Konventsmitglieder für ein europaweites Referendum aus. Anläßlich der letzten Sitzung des EU-Konvents am 13. Juni wollen NGO's und Konventsmitglieder mit einer Aktion vor dem Europäischen Parlament für ein europaweites Verfassungsreferendum werben.

Auch in Deutschland komme endlich Bewegung in die Referendums-Debatte, so die Initiative. Die FDP-Bundestagsfraktion hat gestern in Berlin ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt, um einen Volksentscheid über die EU-Verfassung zu ermöglichen.