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Ex-Verfassungsrichter hält private Flugsicherung für verfassungswidrig

Privatisierungs-Gesetz auf dem Prüfstand

Nach Ansicht des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Hans Hugo Klein verstößt die vom Bundestag beschlossene Privatisierung der Deutschen Flugsicherung gegen das Grundgesetz. "Das Grundgesetz lässt eine Übertragung der Flugsicherung auf private Betreiber nicht zu", sagte Klein der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Klein sagte, nach Artikel 87d des Grundgesetzes müsse der Bund den sensiblen Bereich des Luftverkehrs selbst verwalten. Dem Gesetzgeber werde von der Verfassung zwar freigestellt, ob er die Luftsicherung durch eine Behörde oder ein Unternehmen ausführen lasse. "Die Übertragung an ein privates Unternehmen ist aber nur zulässig, solange der Staat es als Eigentümer kontrolliert", erklärte Klein. Ein Rückzug der öffentlichen Hand sei unzulässig.

Mit dem Gesetz zur Privatisierung will der Staat sich weitgehend aus der Firma zurückziehen, die die Flugsicherung organisiert. Der Verkauf solle etwa eine Milliarde Euro in die Kasse von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück bringen, schrieb die Zeitung.

Bundespräsident Horst Köhler habe seine Unterschrift unter das Gesetz bisher verweigert. Eine Sprecherin Köhlers sagte dem Blatt, das Gesetz werde intensiv geprüft. Mit einer Entscheidung des Bundespräsidenten sei frühestens in der nächsten Woche zu rechnen. Das Verkehrsministerium erklärte, es gehe davon aus, dass die Verfassungsmäßigkeit gewahrt ist.

Ausgelöst hat die Debatte um die Privatisierung der Flugsicherung ein Urteil des Landgerichts Konstanz. Das Gericht verurteilte die Bundesrepublik in der vergangenen Woche wegen Versäumnissen bei der Flugsicherung vor dem Absturz einer Passagiermaschine in Überlingen am Bodensee im Jahr 2002 zu Schadenersatz. Das Urteil stellte auch klar, dass der Staat sich einer hoheitlichen Aufgabe wie der Luftverkehrsüberwachung nicht entziehen kann.