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Praxisnahe Haftung für ökologische Schäden ist möglich

Neue Studie

Für einen Schaden haftet sein Verursacher - das ist ein einfaches und etabliertes Prinzip. Soweit es um ökologische Schäden geht, stehen die Juristen in der Europäischen Union aber noch am Anfang. Wer haftet für Schäden an ökologischen Allgemeingütern wie Wasser, Boden oder Artenvielfalt? Auf diese Fragen hat ein interdisziplinäres Team unter der Leitung von Dr. Dr. Juliane Kokott von der Universität St. Gallen im Auftrag des Umweltbundesamtes Antworten gesucht. Die Autoren schlagen vor, dass Schadensersatz in Form konkreter Wiederherstellungs- und Verbesserungs-maßnahmen erfolgen soll. Wer zum Beispiel einen See schädigt, müsste diesen Schaden beseitigen, oder, falls das nicht geht, ein anderes Gewässer sanieren.

Die Studie legt bestehende Bewertungsverfahren und bereits praktizierte Haftungs-regelungen aus dem In- und Ausland detailliert dar. Auf dieser Grundlage haben die beteiligten Juristen, Ökonomen und Naturwissenschaftler Methoden und Vorschläge entwickelt. Als besonders aufschlussreich erwiesen sich US-amerikanische Erfahrungen und die deutschen Ausgleichsregelungen für Eingriffe in Natur und Landschaft.

Dabei wird auf praktikable Verfahren Wert gelegt. Denn damit Umwelthaftung funktionieren kann, muss es eine praxisnahe Grundlage geben, wie die Schäden bemessen und beseitigt werden. Die Ergebnisse der Studie sollen die Arbeiten an der EG-Umwelthaftungsrichtlinie und ihre Umsetzung in deutsches Recht unterstützen.

Die Studie "Ökologische Schäden und ihre Bewertung in internationalen, europäischen und nationalen Haftungssystemen - eine juristische und ökonomische Analyse" (455 Seiten, 58 Euro) ist in der Reihe BERICHTE des Umweltbundesamtes als Nr. 3/2003 im Erich Schmidt Verlag erschienen. Sie ist im Buchhandel erhältlich oder direkt beim Erich Schmidt Verlag, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin, Fax: 030/25 00 85-21, Internet: http://www.erich-schmidt-verlag.de