Institut für Menschenrechte kritisiert pauschales Kopftuchverbot
Religionsfreiheit
Bevor eine Schule von einer Lehrerin das Ablegen ihres Kopftuchs fordert, sollte ihr Verhalten im Umgang mit Schülern und Eltern genau überprüft werden. "Alle Menschenrechte hängen miteinander zusammen, ein generelles Kopftuchverbot würde das Menschenrecht der Religionsfreiheit von vornherein ausschließen", sagte Bielefeldt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im September des vergangenen Jahres das Kopftuchverbot für eine Lehrerin aus Baden-Württemberg gekippt. Nun müssen die Bundesländer selbst über gesetzliche Regelungen der Kopftuchfrage an ihren Schulen entscheiden.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde nach einem Bundestagsbeschluss 2001 gegründet. Es wird mit Mitteln des Bundesjustizministeriums, des Entwicklungshilfeministeriums und des Auswärtigen Amts finanziert.