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Elektrosmog

Mobilfunkindustrie muss umfassende Risikoforschung ermöglichen

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Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die Telefonunternehmen Vodafone, T-Mobile, O2 und E-Plus aufgefordert, ihren Widerstand gegen eine Studie des Mobilfunkforschungsprogramms des Bundesamtes für Strahlenschutz aufzugeben. Die Studie soll Auswirkungen von Mobilfunkstrahlen auf das Schlafverhalten von Anwohnern in der Nähe von Funkmasten untersuchen. Die großen Netzbetreiber hätten die moralische Pflicht, den Gesundheitsschutz ihrer Kunden ernst zu nehmen. Sie dürften eine gründliche Risikoforschung nicht weiter verzögern.


Die Umwelt- und Gesundheitsrisiken des Mobilfunks dürften nicht ausgeblendet werden. Wilfried Kühling, BUND-Experte für elektromagnetische Strahlung: "Wir wissen zu wenig darüber, welche Auswirkungen hoch frequente elektromagnetische Felder auf Lebewesen haben. Vor allem die langzeitlichen Gesundheitsgefahren sind nicht ausreichend untersucht. Die Industrie muss alles tun, um eine umfassende Risikoforschung zu ermöglichen. Nur wer beweisen kann, dass sein Mobilfunknetz keine Gesundheitsbeschwerden verursacht, darf es betreiben."

Der Ausbau der Mobilfunknetze finde weitgehend hinter dem Rücken der Öffentlichkeit statt. Viele Anwohner in der Nähe von Sendeanlagen klagen über Schlaflosigkeit, Nervosität und Kopfschmerzen. Bekannt sind auch Einwirkungen durch mobiles Telefonieren auf Herzschrittmacher, Insulinpumpen für Zuckerkranke und Hörimplantate. Der BUND fordert die Einrichtung eines unabhängigen öffentlichen Dokumentationszentrums zur Erfassung gesundheitlicher Beschwerden durch Mobilfunkstrahlen.

Kühling: "Auch Bundesumweltminister Trittin muss seiner Verantwortung für den Schutz der Menschen und der Umwelt vor elektromagnetischer Strahlung nachkommen und für mehr Aufklärung sorgen. Dazu gehört beispielsweise die gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung der Strahlung von Funktelefonen. Es ist mehr als verdächtig, dass seit zwei Jahren kein einziger Handyhersteller den Blauen Engel für irgendeines seiner Geräte beantragt hat."

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