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Hessisches Wassergesetz wird nicht verbessert

Mittwoch im Landtag

Der Naturschutzbund NABU wirft der hessischen Landesregierung Scheinheiligkeit bei der Öffentlichkeitsbeteiligung zum neuen Hessischen Wassergesetz vor. "Unsere Vorschläge wurden fast vollständig ignoriert" zieht Rüdiger Wagner, Landesvorsitzender der Organisation Bilanz. Der Naturschutzbund hatte im Juni in einer umfangreichen Stellungnahme auf zahlreiche rechtliche Lücken und kritische Punkte wegen Erhöhung der Hochwassergefahr hingewiesen. Das Gesetz wird am Mittwoch in den Landtag eingebracht. Die Aussage des hessischen Umweltministers Wilhelm Dietzel, die "maßgeblichen Regelungsinhalte" seien in den eingegangenen Stellungnahmen "ganz überwiegend von den Verbänden mitgetragen" worden, hält der NABU für falsch.

Der Minister habe gegenüber der Presse gesagt, "Klarstellungen und inhaltliche Verbesserungsvorschläge der Verbände (seien) überwiegend aufgenommen" worden. Laut Naturschutzbund sind aber lediglich geringfügige, unverbindliche Verbesserungen aufgenommen worden. So sollen die Behörden die aktive Beteiligung aller interessierten Stellen fördern. Noch verschlechtert worden seien die Regeln zur Gewässerunterhaltung: Hier brauche die Entfaltung der Eigendynamik nicht mehr an allen Gewässern, sondern nur noch an "natürlichen" Gewässern ermöglicht werden.

"In der Substanz bleibt das Gesetz verheerend" kommentiert Wagner. Statt aus den Hochwasserkatastrophen an Oder und Elbe zu lernen, bleibe im Gesetz die Möglichkeit zur Bebauung von Auen, was die Hochwassergefahr verschärft. Diese Regelung sei "entgegen jeder Vernunft" bereits vor zwei Jahren von der Regierung eingeführt worden. Besonders brisant sei auch die Aufhebung des Verbots zum Einsatz von Dünger und Spritzgiften auf dem 10 Meter breiten Uferstreifen aller Gewässer. "Zukünftig soll intensiv bis an die Gewässer gewirtschaftet werden können. Gift und Dünger können dann direkt ungefiltert ins Gewässer laufen" so der Naturschutzbund. Den Verweis im Gesetz auf die Bestimmungen der Düngeverordnung hält Wagner für ein Feigenblatt: Was nicht kontrollierbar sei, werde auch gebrochen, das lehre die Erfahrung. Wer es ehrlich mit der Renaturierung der Gewässer und mit der Umsetzung von EU-Recht meine, der müsse sich für einen gänzlich ungenutzten Uferstreifen mit natürlicher Vegetation einsetzen. Nur dann könne ein Fließgewässer seine natürliche Schlängelbewegung mit Uferabbrüchen und umgefallenen Bäumen entwickeln, ohne dass es Konflikte mit Nutzern der Ufergrundstücke gebe.