Unternehmen drohen Klagen wegen Frauen-Diskriminierung
Antidiskriminierungsgesetz
Anlässe für Diskriminierungs-Klagen von Arbeitnehmern werde es möglicherweise mehr geben, als die meisten Unternehmen vermuten. Laut Angaben der frauen- und familienpolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Christel Humme, liegt "die Bezahlung von weiblichen Führungskräften noch immer gut 30 Prozent unter dem Gehalt von Männern in vergleichbaren Positionen und [ist] ... sogar auf den Stand von 1986 zurück gefallen". Als Quelle nennt sie eine Studie der Hamburger Wirtschaftsprofessorin Sonja Bischoff.
Bislang liegt für das Arbeitsrechtliche Antidiskriminierungsgesetz (AADG) nur ein Referenten-Entwurf vor. Schwer wiegende Änderungen seien aber kaum noch zu erwarten, so die Einschätzung von Löw. Das AADG beruht auf EU-Richtlinien mit Mindeststandards, und die EU-Kommission hat der Bundesregierung schon wegen Verzugs bei der Umsetzung mit einer Klage gedroht.
Die Änderungen im Vergleich zu bisherigen Gesetzeslage sind zunächst sieben neue Diskriminierungsverbote: Benachteiligungen wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Ausrichtung haben künftig empfindliche Folgen.
Das AADG gilt für Arbeitsverträge und Beförderungen genauso wie für Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen. Verboten sind nicht nur unmittelbare, sondern auch mittelbare Benachteiligungen. Mittelbar meint, dass scheinbar neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren zu Lasten einer der schützten Gruppen gehen. "Vorschriften zur Mindestkörpergröße zum Beispiel würden Männern einen Vorteil im Vergleich zu Frauen verschaffen", sagt Löw.