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Berliner Gericht bestätigt Verbot der Dresdner "Weber"-Inszenierung

Urheberrecht

Das Berliner Landgericht hat dem Dresdner Staatsschauspiel eine weitere Aufführung der umstrittenen "Weber"-Inszenierung von Regisseur Volker Lösch untersagt. Mit dem Einfügen von Passagen eines "Chors der Arbeitslosen" verstoße das Theater gegen das Urheberrechtsgesetz. Mit der Entscheidung bestätigte das Gericht die einstweilige Verfügung vom 23. November 2004. Der Aufführungsvertrag zwischen dem Theater und dem lizenzhabenden Bühnenverlag Felix Bloch Erben sehe vor, dass sämtliche Änderungen des Originalwerkes schriftlich zu dokumentieren und mit dem Verlag anzustimmen seien. Dieses sei jedoch nicht geschehen, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag in Berlin.

Der Verlag hatte im Auftrag der Enkelin des Autors, Anja Hauptmann, eine Verfügung erwirkt, die dem Schauspielhaus die Aufführung aller Szenen mit dem "Chor der Arbeitslosen" untersagt, die wegen scharfer Angriffe auf Prominente für Aufsehen gesorgt hatten. Nach Erlass der Verfügung hatte die Bühne das Stück vorläufig vom Spielplan genommen.