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Arbeitgeberpräsident findet geplantes Antidiskriminierungsgesetz "systemwidrig"

Gleichstellung geplant

In einer Woche steht der Entwurf der Bundesregierung für ein "Antidiskriminierungsgesetz" auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Es soll Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Alter, Behinderung oder sexueller Orientierung verhindern. Das Paket umfasst das Arbeitsrecht und den Rechtsverkehr zwischen Privatleuten. Während Behindertenverbänden das Ganze nicht weit genug geht, laufen Arbeitgeber und Hausbesitzer Sturm gegen das Gesetzesvorhaben.

"Ich warne nachdrücklich davor, den rot-grünen Entwurf zur Antidiskriminierung als Grundlage für ein Gesetz zu nehmen", sagte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt der "Rheinischen Post". Der Entwurf sei "bürokratisch, unkalkulierbar und systemwidrig".

BDA: "Viel zu unflexibles Arbeitsrecht"

Statt der dringend notwendigen Entlastung der deutschen Wirtschaft führten die geplanten Regelungen zu einer erheblichen Mehrbelastung. Hundt hält es für völlig unverständlich, dass der rot-grüne Entwurf "weit über die Brüsseler Vorgaben hinausgeht". Damit betoniere der deutsche Gesetzgeber das ohnehin "viel zu unflexible Arbeitsrecht" weiter ein.

"Vermietung nur an Deutsche" - "Einschränkung der Vertragsfreiheit"

Die Bundesregierung will bei Vermietungen als Massengeschäft jegliche Diskriminierung unterbinden. Die Koalition will so zum Beispiel die Praxis "Vermietung nur an Deutsche" verbieten. Für den "Nähebereich", etwa bei Einliegerwohnungen im selbst genutzten Haus, werden Ausnahmen zugelassen. Begründung: "Jeder soll weiter selbst entscheiden können, an wen er die Einliegerwohnung in seinem Haus vermietet." Aber eine Zurückweisung von behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern zum Beispiel in Gaststätten dürfe und werde es nach dem neuen Gesetz nicht geben.

Rüdiger Dorn, Präsident von Haus und Grund, sieht in dem Gesetz "eine massive Einschränkung der Vertragsfreiheit". Private Eigentümer sähen sich immer weniger in der Lage, "rechtstreu mit dem Wirtschaftsgut Wohnung umzugehen".

Sie würden in einer Weise "drangsaliert", die viele ans Aufgeben denken lasse. Dorn fordert eine Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministers. "Es ist merkwürdig, dass Clement zu diesen Plänen still schweigt." Der Deutsche Mieterbund hatte zuvor wohlwollend reagiert.

"Die Gleichheit vor dem Gesetz und der Schutz vor Diskriminierungen ist ein Menschenrecht, das in Deutschland im Grundgesetz festgeschrieben ist und jede staatliche Gewalt bindet", hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bei der Vorstellung des Gesetzenwurfs am 15. Dezember 2004 gesagt. Mit dem Antidiskriminierungsgesetz würden die Bürgerinnen und Bürger nun auch besser vor Benachteiligungen im privaten Rechtsverkehr geschützt. Es sei gelungen, einen tragfähigen Kompromiss für die Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien in das deutsche Recht zu finden. "Die Lösung bietet den Betroffenen einen wirksamen Schutz vor Diskriminierung, ohne den privaten Wirtschaftsverkehr mit bürokratischen Regeln zu überziehen", so Zypries.