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Bundestag beschließt Änderungen beim Betreuungsrecht

Vertrauensperson

Der Bundestag hat grünes Licht für die Novelle des Betreuungsrechts gegeben. Einstimmig verabschiedete das Parlament am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrates, allerdings mit zum Teil erheblichen Änderungen. Ziel ist es, das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen zu stärken. Vom Betreuungsrecht betroffen sind Erwachsene, die wegen einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten zumindest teilweise nicht mehr selbst regeln können. Die Novelle sieht Erleichterungen bei der Beglaubigung so genannter Vorsorgevollmachten vor. Mit einer solchen Vollmacht kann jeder Bürger frühzeitig eine Vertrauensperson zur Fortführung seiner Rechtsgeschäfte bestimmen für den Fall, dass er selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.

Mit der Neuregelung werden zudem die Vorschriften für die Vergütung von Vormündern und Betreuern zusammengefasst. Danach soll ein Betreuer zwischen 27 und 44 Euro je anzusetzender Stunde erhalten.

Die vom Bundesrat vorgesehene Einführung einer "gesetzlichen Vertretungsmacht" für Ehegatten ist in der jetzt verabschiedeten Fassung mit Blick auf die nicht auszuschließende Missbrauchsgefahr nicht vorgesehen. Ursprünglich war vorgesehen, dass der Ehepartner einer betreuten Person beispielsweise begrenzt über ein Girokonto bestimmen darf.

Die 1992 eingeführte "rechtliche Betreuung" hat die vorherige Vormundschaft entmündigter Personen abgelöst. Während damals in den alten Ländern etwa 250 000 solche Vormundschaften bestanden, waren Ende 2002 bereits für mehr als eine Million Menschen im gesamten Bundesgebiet ein Betreuer bestellt.

Die Neuregelung soll am 1. Juli in Kraft treten. Das Gesetz bedarf allerdings noch der Zustimmung der Länderkammer, die sich voraussichtlich am 18. März mit der Vorlage befassen wird.