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Berlusconi tritt "formell" zurück

Italien

Italiens Ministerpäsident Silvio Berlusconi ist formell zurückgetreten und möchte sich von den Koalitionspartnern wiederwählen lassen. Nach der schweren Niederlage bei den jüngsten Regionalwahlen Anfang April soll dieser Schritt den Weg für eine neue Mitte-Rechts-Regierung wieder unter Führung Berlusconis freimachen.

Berlusconi möchte sich am Donnerstag dem Senat und dem Unterhaus in einem Vertrauensvotum stellen, um weiter an der Macht zu bleiben. Denn scheitert er, muss er wie seine Vorgänger seit 1945 vor seinem Amtsende zurücktreten.

Nach den schlechten Regionalwahlen für die Regierungsparteien sind Anfang April zwei der vier Koalitionspartner aus der Mitte-Rechts-Regierung ausgetreten. Dass Berlusconis-Partei Forza Italia wieder mit den ausgetretenden Parteien den christdemokratischen UDC, und der Nationale Allianz (AN) zusammenkommt, sei sicher, berichten Korrespondenten von ZDF und dpa aus Rom. Anfang April hatten sich 13 von 20 Regionen gegen die regierenden Koalitionsparteien entschieden. Berlusconi ist seit dem 13. Mai 2001 im italienischen Parlament Ministerpräsident.

Ihm werden Korruption und Bestechung vorgeworfen. Er änderte das italienische Medienrecht so um, dass er nicht zwei - wie es das Medienrecht vorschrieb - sondern seine drei großen Privatsender "Canale 5", "Italia Uno" und "Rete 4" behalten konnte. Diese Sender nehmen 60 Prozent der italienischen Werbeeinnahmen ein.

Ähnlich wie vom neuen Mediengesetz profitiert er von einer neuen Justizreform: Künftig müssen sich Richter und Staatsanwälte auf einen juristischen Schwerpunkt festlegen und können nicht mehr sowohl Staatsanwälte, als später auch Richter werden. Richter und Staatsanwälte dürfen sich nicht mehr öffentlich politisch äußern, in einer Partei oder politischen Organisation aktiv sein oder demonstrieren.

Das Parlament darf sich in die Justiz einmischen. Mit einem "Immunitätsgesetz" versuchte er 2004 die fünf höchsten Amtsträger der Republik, darunter er selbst, vor einer Strafverfolgung zu schützen. Das Gesetz wurde allerdings vom italienischen Verfassungsgericht gestoppt.