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Biopiraten sollen künftig keine Profite auf Kosten indigener Völker mehr machen

Tag der biologischen Vielfalt

Der WWF fordert anlässlich des Tages der Artenvielfalt am 22. Mai klare politische Vorgaben von der Bundesregierung an die internationalen Konzerne. "Deutsche Firmen zählen zu den finanziellen Nutznießern von in Entwicklungsländern gesammeltem genetischen Material. Umweltminister Jürgen Trittin muss verbindliche Regeln für einen gerechten Ausgleich schaffen." Eine Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) wurde 1992 nach der Rio-Konferenz der Vereinten Nationen, dem so genannten Erdgipfel, verabschiedet. Sie hat drei gleichberechtigte Ziele: Den Schutz der Artenvielfalt, deren nachhaltige Nutzung sowie die gerechte Aufteilung der Vorteile und Gewinne der Nutzung. Noch fehlt aber eine Umsetzung der Vorgaben der Konvention in deutsches Recht.

Ein aktuelles Beispiel zeige laut WWF die Notwendigkeit der Umsetzung der CBD Konvention: Einem kaktusähnlichen Gewächs namens Hoodia aus dem Süden Afrikas blüht eine steile Karriere als Schlankmacher. Bestimmte Inhaltsstoffe der Pflanze wirken Appetit hemmend und sollen jetzt als Diätmittel die Märkte der westlichen Überflussgesellschaften erobern. Nach Einschätzung des WWF stehen einigen Pharmakonzernen nun Millionengewinne bevor, während das Volk der San weitgehend leer ausgeht.

Obwohl die Kalaharibewohner den Hoodia-Kaktus seit vielen Generationen kennen und nutzen, werden sie an den Einnahmen, die die Verwertung ihres traditionellen Wissens bringt, nur marginal beteiligt. "Hunderte Hoodia-Produkte überschwemmen bereits den Markt. Aus unserer Sicht handelt es sich in den allermeisten Fällen um Biopiraterie", so Roland Melisch, Leiter des Fachbereichs Biodiversität beim WWF Deutschland. "Nach der Konvention wird den San das geistige Eigentum am Wissen über die Wirkung des Hoodia-Kaktus zugesprochen. Das bedeutet, dass eine kommerzielle Verwertung dieses Wissens nur erfolgen darf, wenn die San angemessen an den Gewinnen beteiligt werden", erläutert Melisch.

Nach massiven Protesten wurde den San lediglich von einem Unternehmen eine geringe Entschädigung gezahlt. Es ist ihnen damit noch besser ergangen als vielen anderen indigenen Völkern. Deren traditionelles Wissen und Ressourcen werden derzeit ganz ohne finanziellen Ausgleich ausgebeutet. Von einer gerechten Verteilung kann nach Ansicht des WWF daher keine Rede sein. "Das Problem sind fehlende Maßnahmen zur Durchsetzung der Konvention. Wenn sich ein Unternehmen nicht an die Regeln der CBD hält, haben wir keine Handlungsmöglichkeiten", so Artenschutzexperte Roland Melisch.