Forscher kritisieren "menschenunwürdige Zustände" in europäischen Gefängnissen
Hauptproblem sei die Überbelegung vor allem der osteuropäischen Anstalten. Während in Deutschland 97 Gefangene auf jeweils 100.000 Einwohner entfielen, seien es in Polen 225 und in Estland 333. In Russland kämen sogar 561 Gefangene auf 100.000 Einwohner. Dieses liege aber an der Strafvollzugspraxis und nicht daran, dass die Kriminalitätsrate in jenen Staaten drei- bis fünfmal so hoch liege, sagte der Greifswalder Experte Frieder Dünkel.
Es gebe aber auch positive Erfahrungen, die der westeuropäische Strafvollzug von den östlichen Nachbarn übernehmen könnte, sagte Dünkel. Die Genehmigung von Langzeitbesuchen etwa, in Deutschland und Finnland nicht praktiziert, sei eine bewährte Methode, die in den Haftanstalten im Baltikum Stress abbauen helfe.
Deutlich niedriger als in Deutschland liegt die Gefangenenrate laut Dünkel in Ländern wie Island, Kroationen, Slowenien, Finnland, Norwegen, Schweden sowie in Frankreich.
Einer Veröffentlichung des Strafrechtsprofessors aus dem Jahre 2003 zufolge waren innerhalb Deutschlands die Gefängnisse in Thüringen, Hessen und Baden-Württemberg besonders stark überbelegt. Lediglich in Bremen attestierte Dünkel eine "einigermaßen erträgliche Situation".
Ende März 2004 waren laut Dünkel im deutschen Strafvollzug insgesamt rund 81.000 Gefangene untergebracht. Es gebe gute Möglichkeiten, die Gefängniskapazitäten in Deutschland um 25.000 Haftplätze zu reduzieren, so Dünkel in einer weiteren Veröffentlichung im Jahr 2005.
Bei einer Ersetzung kurzer Freiheitsstrafen durch gemeinnützige Arbeit könne man 3000 Haftplätze sparen. Weitere 3000 Plätze könne man einsparen, wenn man den Umrechnungsschlüssel für Ersatzfreiheitsstrafen ändern würde: man müsste dazu künftig Geldstrafen in Höhe von 2 Tagessätzen in lediglich einen Tag Haft umrechnen. Durch vorzeitige Haftentlassungen könnte man laut Dünkel allein 10.000 Gefangene wegsparen.
Eine weitere Haftzeitreduzierung ließe sich auch durch einen "moderaten Ausbau der nichtmonetären Komponente des Arbeitsentgelts im Strafvollzug erreichen, wenn man für 6 Arbeitstage einen Tag Haft erlassen würde. Bei durchschnittlich 18 Monaten Haftdauer würden dann drei Monate erlassen werden. "Dies ist im Vergleich zu anderen europäischen Ländern wie Frankreich oder Griechenland, wo für drei oder gar nur einen Arbeitstag ein Tag der Freiheitsstrafe erlassen wird, ein eher bescheidener bzw. vorsichtiger Ansatz", so Dünkel.
Dünkel schlägt weiterhin eine so genannte Halbstrafenverbüßung vor. In einem der früheren Referentenentwürfe des Bundesjustizministeriums sei die generelle Halbstrafenverbüßung bei Erstverbüßern bei Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren vorgesehen gewesen. "Dieser vernünftige und im Lichte ausländischer Vorbilder keineswegs revolutionäre Vorschlag" sei dann allerdings nicht weiter verfolgt worden. So könne man weitere 2.500 Haftplätze einsparen.
Auch durch eine Entkriminalisierung des Drogenkonsums beziehungsweise weicher Drogen ließen sich laut Dünkel 5.000 Gefangene wegsparen. "Im Übrigen ist die Strafzumessung auch bei schwereren Drogendelikten im Verhältnis zu anderen Delikten unverhältnismäßig hart und müsste im Sinne einer gemäßigten und unaufgeregteren Kriminalpolitik überdacht werden, was zu einer zusätzlichen Entlastung des Strafvollzugs führen würde", so Dünkel.
Zu den weiteren möglichen Maßnahmen zählt der Jurist beispielweise auch die Untersuchungshaftvermeidung. Insgesamt betrachtet Dünkel eine Reduzierung der stichtagsbezogenen Gefängnispopulation von derzeit rund 80.000 Gefangenen um mehr als 25.000 als eine "realistische Utopie". Ein Appell an die Politiker aller Parteien erscheine dringender denn je, den Strafvollzug quantitativ nicht weiter auszubauen, "sondern im Gegenteil durch eine systematische Reduzierung der Gefangenenzahlen zu einer Qualitätsverbesserung und damit einer wirksameren Opferprävention (durch Rückfallvermeidung) zu gelangen". Nach dem kriminologischen Erfahrungswissen würden die dargestellten haftvermeidenden beziehungsweise -verkürzenden Maßnahmen nicht zu einer Erhöhung des Rückfallrisikos oder zu einer bedrohlichen Sicherheitslage führen.
Wenn es gelänge, "wenigstens eine substantielle Reduktion des Strafvollzugs zu erreichen und die Leiden, die durch Freiheitsentzug geschaffen werden, zu minimieren, wäre ein wesentlicher Beitrag zu einer Humanisierung des Strafrechts- und Strafvollzugssystems geleistet", so Dünkel.