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DGB will Arbeitslosen Zuverdienst-Möglichkeiten nehmen

Konditionen für Billigjobs

Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Michael Sommer, hat sich dafür ausgesprochen, die Zuverdienstmöglichkeiten für Hartz-IV-Empfänger drastisch zu reduzieren. "Ich halte es für richtig, die Zuverdienste weitgehend zu kappen", sagte Sommer der "Financial Times Deutschland". Das bisherige System habe zu "Fehlanreizen" geführt." Sommer stimmt damit einem Vorhaben der Koalition zu. CDU/CSU und SPD wollen die bisherige Freigrenze, wonach die ersten 100 Euro Zuverdienst nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden, deutlich senken.

Damit solle ein Anreiz entstehen, mehr zu verdienen. Die jetzigen Anrechnungsregeln hätten zu einem "nicht mehr kontrollierbaren Kombilohn" geführt, sagte Sommer und plädierte zugleich für Jobs mit "ergänzenden Leistungen": "Wir wollen, dass die Menschen ein Arbeitsverhältnis haben, und wenn das nicht reicht, ergänzende Leistungen beziehen", sagte Sommer.

Hartz-IV-Arbeitslose, die mehr als 100 Euro dazuverdienen, dürften davon 20 Prozent behalten, schreibt die Financial Times. Wer beispielsweise einen 400-Euro-Job habe, dürfe 160 Euro behalten. Damit gebe es "kaum einen Anreiz, einen höher bezahlten Nebenjob zu suchen", schreibt das Wirtschaftsblatt. Politiker wie Gewerkschaften erhielten zunehmend Berichte über Arbeitgeber, die die Regeln gezielt nutzten und 100-Euro-Jobs anböten.

CDU will Freigrenze absenken

Die CDU-Arbeitsgruppe zum Arbeitsmarkt schlage vor, die Freigrenze auf 40 Euro abzusenken. Erst ab 200 Euro solle dann wieder ein Teil behalten werden können. Der Vorschlag lehne sich an den des Sachverständigenrates an. Dieser habe allerdings gefordert, dass die ersten 200 Euro Verdienst vollständig angerechnet werden. Ab 200 Euro und bis 800 Euro, schlügen die Sachverständigen vor, könne dann die Hälfte des Geldes behalten werden. Damit sollten Arbeitslose einen Anreiz erhalten, höher bezahlte "Jobs" anzunehmen.

Auch Arbeitsminister Franz Müntefering habe sich bereits mehrfach für eine Absenkung und Neuregelung der Zuverdienstgrenzen ausgesprochen. Als mögliches Steuerungselement werde auch die Vorschrift einer Mindeststundenzahl bei den Minijobs geprüft.

Die Union diskutiert zudem, teure Autos von Arbeitslosen bei der Vermögensberechnung hinzuzuziehen. Die Union stellt dabei auch in Frage, ob ein Haushalt von Hartz-IV-Empfängern ein Anrecht auf mehr als ein Auto hat. Sowohl CDU als auch SPD wollten bei den geplanten Arbeitsmarktreformen den Regelsatz von 345 Euro beibehalten.