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Verfassungsrichterin fordert besseren Schutz von Häftlingen

Gewalt im Knast

Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff wirft dem Staat Versagen beim Schutz von Häftlingen vor Übergriffen vor. "Es ist eine perverse Situation, dass der Staat ausgerechnet da, wo er die dichteste Kontrolle ausübt, am wenigsten seine elementarste Aufgabe erfüllt: Menschen vor gegenseitiger Gewalt zu schützen", sagte Lübbe-Wolff dem Nachrichtenmagazin "Focus" laut Vorabbericht. Die Gefangenen dürften nicht brutalisiert statt resozialisiert aus der Haft herauskommen.

Lübbe-Wolf, die im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für Klagen von Häftlingen zuständig ist, forderte eine geringere Belegung der Zellen und eine ausreichende Personalausstattung in den Vollzugsanstalten. Wenn Aufsichtsbeamte fehlten, wachse die Versuchung, sich die Arbeit durch Kompromisse mit den Anführern der Gefängnissubkultur zu erleichtern, damit die für Ruhe sorgten.

Außerdem verlangte die Richterin von den Justizministerien, Informationen über Gewaltfälle regelmäßig in einer Statistik zu veröffentlichen. "Ein Vergleich dieser Daten mit denen des Vorjahrs würde diejenigen stärken, die sich in den Gefängnissen um Gewaltprävention bemühen", sagte sie.

Lübbe-Wolff kritisierte in diesem Zusammenhang einen in der Justiz herrschenden Zeitdruck. Die Strafvollstreckungskammern der Landgerichte, die über Klagen von Häftlingen entschieden, stünden unter sehr großem Arbeitsdruck, und darunter leide mitunter die Qualität der Entscheidungen. "Die Gerichte dürfen nicht nach der Maxime verfahren: 'Was der Strafgefangene sagt, ist immer verkehrt'", meint die Verfassun gsrichterin. Die Zahl der Verfassungsbeschwerden von Gefängnis-Insassen ist dem Blatt zufolge 2006 gegenüber dem Vorjahr um 70 Prozent auf 400 gewachsen.