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Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21

Möglichst schnell Kündigungsrecht wahrnehmen

Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 nimmt erfreut zur Kenntnis, dass Verkehrsminister Winfried Hermann und Justizminister Rainer Stickelberger am vergangenen Freitag das S 21-Kündigungsgesetz in den Landtag eingebracht haben. Die Begründung der Vorlage zeigt klar und deutlich die Probleme rund um Stuttgart 21auf, insbesondere den marginalen verkehrlichen Nutzen marginal und die unseriöse Finanzierung des Projektes nicht seriös finanziert ist.

Aktionsbündnis begrüßt S 21-Kündigungsgesetz

„Die dem Gemeinwohl verpflichteten Abgeordneten des Landes müssen für dieses Gesetz stimmen. Das Land muss damit möglichst schnell sein Kündigungsrecht wahrnehmen“, so Brigitte Dahlbender, Landesvorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Sprecherin des Aktionbündnisses gegen Stuttgart 21. „Sollte der Landtag der nachvollziehbaren Begründung nicht folgen, wird das Aktionsbündnis die geplante Volksabstimmung als Chance nutzen, um ein deutliches politisches Zeichen gegen den geplanten Tunnelbahnhof zu setzen“, kündigte Frau Dahlbender im Zusammenhang mit der ersten Lesung des Gesetzes am vergangenen Freitag an.

Darüber hinaus kritisiert das Aktionsbündnis die Deutsche Bahn AG, die angekündigt hat, Stuttgart 21 unabhängig von der Volksabstimmung weiterbauen zu wollen.

„Wir stellen erneut fest, dass die DB AG ihre eigenen Privatinteressen über das Interesse einer sachlichen und demokratischen Auseinandersetzung stellt“, sagt Hannes Rockenbauch, Stuttgarter Stadtrat (SÖS) und Sprecher des Aktionsbündnisses, „die pauschale Ablehnung des Kompromissvorschlags von Heiner Geißler und der SMA bestätigt, dass es der DB AG nicht um die Sache, sondern lediglich um stupide Kraftmeierei und die Durchsetzung des Projektes um jeden Preis geht.”

Kontakt:
Dr. Brigitte Dahlbender, Tel. 0171-9341336, brigitte.dahlbender @ bund.net