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Haftpflichtversicherung oder Hausratversicherung - wer zahlt die Schäden

Haftpflichtversicherung oder Hausratversicherung - wer zahlt die Schäden

unterscheiden sie genau welche Versicherung sie benötigen!Jedes Jahr entstehen durch das Silvester-Feuerwerk zahlreiche Schäden an Häusern und Fahrzeugen. Auch in diesem Fall gilt: Wer den Schaden verursacht, muss die Kosten tragen. Doch leider können die Verursacher nicht in jedem Fall ermittelt werden. Mit der richtigen Versicherung bleiben die Hauseigentümer oder Autohalter jedoch nicht auf den Kosten sitzen und müssen die finanziellen Folgen nicht selbst tragen.

Silvester-Feuerwerk nur mit privater Haftpflichtversicherung zünden!

Wer sich den Spaß am Feuerwerk nicht verderben lassen möchte, sollte in jedem Fall eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Die Versicherung kommt für alle Personen- und Sachschäden auf, die durch das Feuerwerk entstehen. Auch wer leichtsinnig handelt und zum Beispiel Raketen auf dem Balkon zündet und dadurch einen Schaden beim Nachbarn verursacht, muss die Kosten für die Reparaturen nicht selbst bezahlen.

Wer übernimmt die Kosten, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann?

Verursacht eine fehlgeleitete Rakete einen Schaden am Haus oder sogar in der Wohnung, können die Verantwortlichen in vielen Fällen nicht ermittelt werden. Doch auch in diesem Fall müssen die Bewohner die Kosten für die in Brand geratene Wohnungseinrichtung nicht selbst tragen. Eine Hausratsversicherung tritt auch dann für die Schäden ein, wenn diese von Dritten verursacht wurden. Treten Beschädigungen an der Hausfassade oder dem Dach auf, übernimmt die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers die Regulierung der Kosten.

Ähnlich verhält es sich bei Schäden, die an fahrenden oder geparkten Fahrzeugen verursacht werden. Kann der Verursacher ermittelt werden, dann muss dieser alle entstandenen Reparaturkosten übernehmen. Doch auch in diesen Fällen kann meist nicht geklärt werden, von wem die Rakete oder der Böller gezündet wurde. Viele Autofahrer entdecken die Schäden auch erst am nächsten Tag. Verfügt der Fahrzeughalter jedoch über eine Kaskoversicherung, müssen die Reparaturkosten nicht selbst getragen werden. Jedoch sollte man auch hierbei wie bei jedem anderen Schadensfall die Selbstbeteiligung beachten. Diese muss selbstverständlich auch bei Schäden durch Silvester-Feuerwerk vom Versicherungsnehmer aus eigener Tasche bezahlt werden.