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Versicherung: Sturm, Starkregen, Überschwemmung und Erdrutsch

Wofür Versicherer haften

(VZ-RLP / 09.01.2015) Wenn die angekündigten Stürme Bäume umknicken oder Dächer abdecken, übernimmt in der Regel die Versicherung die Regulierung des Schadens. „Betroffene müssen den Schaden schnell bei ihrer Hausrat- oder Wohngebäude­versicherung melden“, sagt Julika Unger, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale. Die Haus­ratver­sicherung sichert dabei Schäden am beweglichen Hab und Gut ab und die Wohngebäudeversicherung reguliert Schäden am Haus.

Kommt es neben den Stürmen durch den dauerhaften Regen zu Überschwemmungen, Rückstau oder sogar zu Erdrutschen, so sind dadurch entstehende Schäden nur durch eine gesonderte Elementarschadensklausel abgesichert. „Diese Klausel sollte jeder Hauseigentümer in seinem Vertag haben, denn Starkregen kann es überall geben. Die Großschäden im Donnersbergkreis oder jetzt in Linz belegen dies leider nur zu deutlich“, so Unger weiter.

Sechs Tipps der Verbraucher­zentrale für den Schadensfall:

  • Unmittelbar nach dem Schadensfall sollte eine voll­ständige Liste aller zer­störten oder beschädigten Gegen­stände erstellt werden. Falls vor­handen, Einkaufsbelege beifügen. Andernfalls sollte der Zeit­punkt der Anschaffung und der ungefähre Neupreis aus dem Gedächtnis aufgeschrieben werden.
  • Beschädigte Dinge sollten - soweit es geht - zum Scha­dens­nach­weis aufbewahrt werden.
  • Ist dies nicht möglich, beispielsweise weil eine sofor­tige Re­paratur notwendig ist, sollten die beschädigten Teile vor der Reparatur fotografiert oder – bes­ser noch – gefilmt werden.
  • Ist ein Gebäude beschädigt, sollten nicht nur de­tail­lierte Foto- oder Filmaufnahmen gemacht, sondern auch gegen­seitig beispielsweise mit den Nachbarn Protokolle darüber angefertigt werden. Dies gilt insbesondere vor der Durchführung von Notreparaturen.
  • Alle Unterlagen, die an die Ver­si­che­rung gesendet werden, sollten vorher kopiert werden
  • Der Kontakt zur Versi­cherung sollte möglichst schriftlich erfolgen. Ein Fax genügt. Der Sendebericht ist unbedingt aufzubewah­ren. Müssen die Verhandlungen ausnahmsweise doch telefo­nisch erfolgen, gilt es, am besten vor Zeugen zu telefonieren. Bei telefonischen Leistungszusagen, unbedingt den Namen des Sachbearbei­ters, seine Durch­wahl sowie Tag und Zeitpunkt des Anrufs notieren.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.vz-rlp.de/unwetter.

Unter der Rufnummer 06131 / 2848 – 868 beantworten die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale Fragen zum Thema Elementarschadens- und Wohngebäudeversicherung. Das Telefon ist mittwochs von 14 bis 17 Uhr und donnerstags von 9 bis 12 Uhr geschaltet. Die kostenfreie Beratung ist möglich durch eine Kooperation mit dem rheinland-pfälzischen Umweltministerium.

VZ-RLP