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Zahnersatz Zusatzversicherung

Wer wenig Einkommen hat, muss auf Zahnersatz nicht verzichten

Wer wenig Einkommen hat, muss auf Zahnersatz nicht verzichten. Zahnersatz kann teuer sein und Patienten müssen dafür einen nicht zu unterschätzenden Eigenanteil leisten. Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren zwar einen Bonus für Patienten, die regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung zum Zahnarzt gehen, doch reicht auch dieser meist nicht aus, um den Eigenanteil für den dringend benötigten Zahnersatz auf ein bezahlbares Niveau zu bringen.

Pressemitteilung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland - Beratungsstelle Leipzig Pressemitteilung vom 22. September 2010

Härtefallregelung Zahnersatz - aber nur auf Antrag

Um Versicherte mit geringem Einkommen vor übermäßigen finanziellen Belastungen durch Zahnersatz zu bewahren, gibt es bei der gesetzlichen Krankenkasse die so genannte Härtefallregelung, informiert Ulrike Dzengel von der Beratungsstelle Leipzig der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland. Unter diese Regelung fallen Versicherte, deren monatliche Bruttoeinnahmen im Jahr 2010 folgende Beträge nicht überschreiten:

  • Alleinstehende 1022,00 ?,
  • Personen mit einem im Haushalt lebenden Angehörigen 1405,22
  • pro weiterem Angehörigen erhöht sich die Grenze um 255,50

Sie haben dann einen Anspruch auf volle *Kostenübernahme* im Rahmen der Regelversorgung. Mit der Regelversorgung ist eine medizinisch ausreichende Behandlung gemeint, die das Wirtschaftlichkeitsgebot der gesetzlichen Krankenkassen erfüllt. Wenn sich der Versicherte für eine höherwertige Versorgung entscheidet, dann kann er den doppelten Zuschuss von seiner Krankenkasse erhalten.

Leider wird diese Leistung der gesetzlichen Krankenkasse oftmals nicht genutzt. Denn die Zuschüsse im Rahmen der Härtefallregelung müssen bei der Krankenkasse beantragt werden. Selbst wer von den Zuzahlungen zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung befreit ist, fällt nicht automatisch unter die Härtefallregelung. Es ist stets ein gesonderter Antrag bei der Krankenkasse erforderlich.

Auch Versicherte mit einem Einkommen, das etwas oberhalb der Härtefallgrenze liegt, können von der Krankenkasse einen Extrazuschuss erhalten. Denn es gibt auch eine gleitende Härtefallregelung. Auf jeden Fall lohnt es sich für Versicherte mit geringem Einkommen immer, einen Härtefallantrag bei ihrer Krankenkasse zu stellen.

Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD gGmbH
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