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Dividenden-Stopp für Atomkonzerne!

Atom-Finanz-Kommission will AKW-Betreiber beim Atommüll vom Havarierisiko entbinden

Zum in Teilen bekanntgewordenen Entwurf des Abschlussberichts der Atom-Finanz- Kommission (KFK) erklärt .ausgestrahlt: "Die Atom-Finanz-Kommission hat aus dem Asse-II-Disaster nichts gelernt. Indem sie die Haftung der AKW-Betreiber für den von ihnen verursachten Atommüll nicht nur in der Höhe, sondern auch zeitlich eng begrenzen will, spielt sie all jenen in die Hände, die den Atommüll möglichst schnell irgendwohin kippen wollen – egal was danach kommt. Denn wenn sich ein paar Jahre oder Jahrzehnte später herausstellen sollte, dass der ganze Müll – wie in Asse II der Fall – wieder raus muss, sind die Atomkonzerne nach dem Willen der Kommission finanziell aus dem Schneider; zahlen müssen dann allein die SteuerzahlerInnen. Das ist gerade vor den bisherigen Erfahrungen mit Atommülllagern in Deutschland nicht zu rechtfertigen.

Auch in vielen anderen Punkten bricht der Entwurf der Atom-Finanz-Kommission (KFK) mit dem versprochenen VerursacherInnen-Prinzip und bürdet stattdessen der Allgemeinheit ohne jede Gegenleistung milliardenschwere Risiken auf:

  1. Ein gesellschaftlicher Konsens, wo und wie der Atommüll für Hunderttausende von Jahren gelagert werden soll, ist nicht ansatzweise in Sicht. Auch geologisch ist noch völlig offen, welches Gestein das am wenigsten ungeeignete für ein Atommülllager ist, geschweige denn, dass es einen Vergleich mehrerer unterirdisch erkundeter Standorte gegeben hätte. Unter diesen Bedingungen zu behaupten, dass 18 Milliarden Euro für die Zwischen- und Langzeit-Lagerung des kompletten Atommülls ausreichen würden, ist höchst unseriös. Alle Erfahrung lehrt vielmehr, dass die tatsächlichen Kosten von Großprojekten leicht um ein Vielfaches steigen. Selbst die vom Wirtschaftsministerium mit einem "Stresstest" der Atom-Rückstellungen beauftragten Gutachter haben die "Kostenermittlung für das HAW-Endlager"als "unbefriedigend" bezeichnet und darauf hingewiesen, dass andere Länder von deutlich höheren Summen ausgehen. Es ist daher grob fahrlässig, die AKW-Betreiber ausgerechnet in diesem Punkt gegen einen geringen "Risikoaufschlag" aus der Haftung zu entlassen oder ihre Nachschusspflicht auf insgesamt 36 Milliarden Euro zu deckeln. Zumal sie offenbar nur 18 Milliarden Euro tatsächlich in den geplanten Fonds einzahlen sollen und auch das erst bis 2022. Ob also die Milliarden, wenn sie gebraucht werden, tatsächlich zur Verfügung stehen, ist weiter völlig offen. 2. Wie absurd die Idee eines von den AKW-Betreibern einzig zu zahlenden Fixbetrages ist, zeigt sich schon am Beispiel der Zwischenlager. Auch diese sollen nach den Vorstellungen der Kommission künftig über den Fonds finanziert werden. Da die Einzahlungen der Konzerne in den Fonds aber gedeckelt wären, gingen sämtliche Sicherheitsnachrüstungen an den Lagern, wie sie etwa das Brunsbüttel-Urteil fordert, zu Lasten der Allgemeinheit.
  1. Auch die zeitliche Beschränkung der Konzern-Haftung für den Atommüll entbehrt wie oben beschrieben jeder sachlichen Grundlage. Was ist denn, wenn sich wenige Jahrzehnte nach Einlagerung der ersten Abfälle herausstellt, dass doch Wasser ins Atommülllager eindringt und der ganze Müll wieder rausmuss? Undenkbar? In der Asse II ist genau das der Fall; die SteuerzahlerInnen kostet das Milliarden. Dem Kommissionsvorschlag zufolge wären die AKW-Betreiber allerdings auch beim nächsten Mal wieder fein raus.
  2. Der größte Teil der bisherigen Atomrückstellungen soll nach den Vorstellungen der Kommission weiter in den Händen der AKW-Betreiber bleiben, die damit den Abriss der AKW und die Atommülltransporte finanzieren sollen. Damit bleiben aber die Gefahren bestehen, dass die Konzerne das Geld anderweitig ausgeben, dass die Anlagen, in denen ihre Rückstellungen stecken, drastisch an Wert verlieren, oder dass die Summe gar in einer Konkursmasse untergeht. Die Kommission muss dem mit geeigneten Maßnahmen vorbeugen oder auch diesen Teil der Rückstellungen in öffentliche Verwahrung nehmen, um ihn zu sichern.
  3. Die AKW-Betreiber haben in der Vergangenheit mehrfach versucht, ihre atomaren Haftungsrisiken durch Umstrukturierungen und Abspaltungen von Konzernteilen auf die SteuerzahlerInnen abzuwälzen. Wie die Kommission dies unterbinden und dabei insbesondere auch eine Verkleinerung der Haftungsmasse der Konzerne verhindern will, etwa im Fall Eon/Uniper, ist bisher nicht bekannt.
  4. Wenn die Kommission ernsthaft fürchtet, die Konzerne könnten die Kosten für die von ihnen verursachten atomaren Altlasten nicht schultern, dann müsste sie als erstes ihre Dividendenzahlungen unterbinden. Denn es kann nicht sein, dass die AKW-Betreiber Milliarden an ihre Aktionäre ausschütten – allein seit Fukushima zusammen mehr als 16 Milliarden Euro –, während zugleich die Allgemeinheit für ihren Atommüll aufkommen soll."