Juni 2017
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BEVITAL – gesund leben im Einklang mit der Natur

Picknick Müll nach Party im Park mitnehmen
Grillen, picknicken und abhängen – das zählt für viele Outdoor-Fans und Sonnenanbeter zu den sommerlichen Highlights. Getrübt wird das Vergnügen im Freien hingegen für andere durch unschöne Hinterlassenschaften an Flussufern und in Parkanlagen: Plastikflaschen, Getränkedosen, Aluschalen, Essensreste und Grillschalen verwandeln Wiesen und Partyplätze nach einer feucht-fröhlichen Stippvisite in Mülldeponien. „Die wilden Abfälle müssen nicht nur auf Kosten der Allgemeinheit entsorgt werden, sondern ein beachtlicher Teil an zurückgelassenen Materialien – etwa Plastik und Aluminium – sind auch schädlich für Mensch und Umwelt.“, moniert die Verbraucherzentrale NRW. Folgende Tipps helfen dabei, die „wilde“ Party im Freien auch bei der Frage „Wohin mit dem Müll?“ ohne Reu und Tadel zu genießen:
Floßtour auf der Mosel

Verbraucherzentralen Internet - Nachrichten
Der Onlinehandel boomt, auch dank Widerrufsrecht. Denn 14 Tage können Kunden das meiste Gekaufte ohne Begründung retournieren. Doch Obacht: Streit gibt es immer wieder um die Frage, ob auch die Originalverpackung im Paket sein muss. Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW bei 25 Shops zeigt: Viele Verkäufer missachten die rechtlichen Vorgaben. So läuft es oft: Die Verpackung vom online bestellten Smartphone, Spielzeug oder Shirt wird aufgerissen - und direkt entsorgt. Was viele überraschen mag: Problematisch ist das rechtlich nicht, selbst wenn die Ware innerhalb von 14 Tagen per Widerruf an den Händler zurück geht. Denn auch ohne Originalverpackung, so das Gesetz, darf der Händler die Rücknahme nicht verweigern.