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Verbraucherzentralen Internet - Nachrichten

Verbraucherzentrale NRW

Der Onlinehandel boomt, auch dank Widerrufsrecht. Denn 14 Tage können Kunden das meiste Gekaufte ohne Begründung retournieren. Doch Obacht: Streit gibt es immer wieder um die Frage, ob auch die Originalverpackung im Paket sein muss. Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW bei 25 Shops zeigt: Viele Verkäufer missachten die rechtlichen Vorgaben. So läuft es oft: Die Verpackung vom online bestellten Smartphone, Spielzeug oder Shirt wird aufgerissen - und direkt entsorgt. Was viele überraschen mag: Problematisch ist das rechtlich nicht, selbst wenn die Ware innerhalb von 14 Tagen per Widerruf an den Händler zurück geht. Denn auch ohne Originalverpackung, so das Gesetz, darf der Händler die Rücknahme nicht verweigern.

Doch daran wollen einige sich partout nicht halten. Das zeigen sowohl Beschwerden bei der Verbraucherzentrale als auch eine Stichprobe bei 25 Shops. Das Ergebnis: Neun der Kandidaten forderten bei einem Widerruf die Originalverpackung: mal offen, mal unterschwellig. Sieben Shops aus den Branchen Schmuck, Fashion und Möbel schrieben unmissverständlich, dass jede Ware „in ihrer Originalverpackung“ zurückgeschickt werden „muss“ (Babybjörn, Bolia, Charles-Vögele, Footshop, Huamet, Medpets, Schlummersack).

Zwei Technik-Shops drohten mit „Wertersatz“ (Cyberport) bei „Rücksendung ohne Original-Produktverpackung“, mit „Abzügen vom Kaufpreis“ (Notebooksbilliger), wenn die Verpackung verloren oder beschädigt worden sei. Etwas tricky, aber noch regelkonform agierte ein Fashionshop (Engelhorn). Der nämlich wollte die „schnelle Abwicklung“ von Retouren ohne Originalverpackung nicht gewährleisten.

So weit, so ärgerlich. Verwirrend jedoch: Trotz eindeutiger gesetzlicher Vorgabe ist es auch wegwerffreudigen Verbrauchern anzuraten, tunlichst Verpackungen eine Weile aufzubewahren. Denn viele Händler bieten freiwillig mehr als das 14-tägige Widerrufsrecht. Sie gewähren ein Rückgaberecht, das oft weit über den gesetzlichen Standard hinausreicht. 17 von 25 Händlern in der Stichprobe machten davon Gebrauch und erweiterten dabei ihre Rückgabefristen von 14 auf meist 30, in Ausnahmefällen auf 90 (Lidl) oder sogar 100 Tage (Zalando).

Gut die Hälfte (neun) dieser Shops, darunter Otto, Zalando, Bonprix und Tchibo, wollte Retouren allerdings nach der Widerrufszeit nur noch in der Originalverpackung zurücknehmen. Und das ist erlaubt. Für Kunden gelten in diesen Shops paradoxe Verpackungs-Vorgaben: Innerhalb von 14 Tagen können sie die Waren ohne Originalverpackung zurückschicken. Wer sich länger Zeit nimmt, braucht sie für die Retoure wieder.

Damit nicht genug. Noch skurriler kann es bei der Rücksendung von Sperrgut, wie etwa Matratzen zugehen. Beispielhaft dafür war der Lidl-Shop. Wer dort gedachte, ein Kaltschaummodell retour zu senden, sollte nach der Widerrufszeit die Matratze wieder zusammenpressen: auf die „maximal mögliche Abmessung von 160 cm x 50 cm x 50 cm“ einrollen und als Paket aufgeben - eine kaum lösbare Aufgabe.

Allerdings gab es auch kundenfreundlichere Regelungen. So wollte Matrazzo alle Kosten einer ungerollten Rücksendung tragen - und das innerhalb von 100 Tagen. Emma-Matratze versprach immerhin die „Kostenübernahme“, wenn die Matratze vom Besteller zur Niederlassung der von Emma beauftragten Spedition gekarrt werde.

Kompletter Pressetext als PDF-Anlage oder im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/originalverpackung

Am 07. Jun. 2017 unter: verbraucherschutz

Gratis kann teuer sein

Bei der Verbraucherzentrale Bayern beschweren sich derzeit massenhaft Verbraucher über unerwünschte Abonnementverträge. In die Falle getappt sind die Betroffenen über Internetseiten, die immer nach ähnlichen Mustern aufgebaut sind. Gelockt wird mit Gratisangeboten zum Download von Songtexten, Hausaufgaben, Witzen und Ähnlichem oder zum Verschicken von kostenlosen SMS. Den eigentlichen Inhalt der Seite erreicht man oft nur über die Anmeldung zu einem Gewinnspiel. Meldet sich der Verbraucher an und akzeptiert er damit die Teilnahmebedingungen, entsteht nach dem Gratistag ein kostenpflichtiges Abo mit einer Laufzeit bis zu zwei Jahren.

Die Kosten für ein Jahr von meist 84 Euro werden im Voraus zur Zahlung fällig. Dies erfährt der Kunde erst, wenn unerwartet eine Rechnung ins Haus flattert. "Es bestehen gute Chancen, diesen Betrag nicht zahlen zu müssen", betont Markus Saller, Jurist der Verbraucherzentrale. Rechtliche Hilfestellung bieten die Verbraucherschützer in ihren Beratungsstellen.

Am 29. Mär. 2006 unter: nachrichten

Verbraucherzentrale Energieberatung

Stuttgart, 23.02.2017 – Ob Waschmaschine, Kühlschrank oder Wäschetrockner – für Käufer ist es schwer, das passende Gerät zu finden. Beim Vergleich von Ausstattung, Leistung und Preis wird der Energieverbrauch oft vernachlässigt. Dabei kann sich der Energiebedarf zwischen Apparaten verschiedener Energieeffizienzklassen erheblich unterscheiden. Eine aktuelle Übersicht über die sparsamsten Haushaltsgeräte bietet die vollständig aktualisierte Broschüre „Besonders sparsame Haushaltsgeräte 2016/2017“ des Niedrig-Energie-Instituts. Sie ist ab sofort bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erhältlich. Dass sich der Blick auf den Energieverbrauch des Wunschgeräts lohnt, betont Meike Militz, Regional-Managerin Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: „Effiziente Geräte sind zwar in der Anschaffung teurer, die Mehrkosten amortisieren sich aber durch die Einsparungen bei Strom- und Wasserkosten im Laufe der Jahre. Der Vergleich der verschiedenen Verbrauchswerte hilft also, langfristig Kosten zu sparen.“

Auf einen Blick finden Verbraucher in der Broschüre „Besonders sparsame Haushaltsgeräte 2016/2017“ die effizientesten Kühl- und Gefrierschränke, Waschmaschinen, Trockner und Spülmaschinen, die derzeit auf dem Markt verfügbar sind. Übersichtliche Listen geben Auskunft über Hersteller, Abmessungen sowie die zu erwartenden Betriebskosten in 15 Jahren.

Wer mehr wissen will, kann außerdem nachlesen, wie die Betriebskosten eines Geräts berechnet werden, was es mit Klimaklassen, „Low-Frost“ und Vorschaltgeräten auf sich hat und wie Altgeräte korrekt entsorgt werden.

Das Heft gibt es ab sofort kostenlos bei den Beratungsstellen der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg oder als Download auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.

Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Am 23. Feb. 2017 unter: energie

Verbraucherzentrale warnt vor betrügerischen E-Mails

Internetnutzer können selbst dazu beitragen, dass sie sicher im Netz unterwegs sind. Zum Beispiel sollten sie E-Mails mit zip-Anhängen von unbekannten Absendern keinesfalls öffnen. Denn diese Mails, die derzeit wieder verstärkt im Umlauf sind, enthalten Schadsoftware. Stefan Hellmer von der Verbraucherzentrale Brandenburg klärt auf: „Betrüger versenden E-Mails im Namen von Firmen wie der Telekom, Weltbild oder Vodafone, um ihnen Glaubwürdigkeit zu verleihen. Neuerdings versenden sie auch gefälschte Anwaltsgebührenrechnungen. In den E-Mails werden Verbraucher in der Regel dazu aufgefordert, eine sich im Anhang befindliche Rechnung zu begleichen. Dort lauert das Problem: Wir gehen davon aus, dass sich in den zumeist als zip-Datei verpackten Anhängen Schadsoftware befindet.

Safer Internet Day

Wer die vermeintliche Rechnung öffnet, riskiert, dass sein Computer infiziert wird.“ Der Jurist rät daher, dubiose E-Mails mit zip-Anhängen von unbekannten Absendern gleich zu löschen. Außerdem hat er zwei weitere Tipps: „Um sicher im Internet unterwegs zu sein, sollten Verbraucher ihre Anti-Viren-Software stets auf dem neuesten Stand halten. Und falls doch mal etwas passiert, ist eine externe Datensicherung Gold wert. Die Zeit, die Sicherung regelmäßig zu aktualisieren, sollte man sich auf jeden Fall nehmen.“

Der Safer Internet Day ist ein von der Europäischen Union initiierter jährlicher weltweiter Aktionstag für mehr Sicherheit im Internet. Die Experten der Verbraucherzentrale Brandenburg stehen Interessierten am 11.2. von 12 bis 17 Uhr beim Aktionstag zum Safer Internet Day in Frankfurt (Oder) im Oderturm Rede und Antwort.

Am 10. Feb. 2014 unter: verbraucherschutz

Gefälschte E-Mails immer schwerer zu erkennen

Es gibt kaum jemanden, der inzwischen nicht über ein Amazon- oder Paypal-Konto verfügt. So verwundert es nicht, dass betrügerische Spam-Mails besonders oft unter dem äußeren Schein dieser beiden Internet-Giganten daherkommen. Wer regelmäßig bei Amazon oder Paypal aktiv ist, erhält naturgemäß auch viele Mails dieser Anbieter. „Umso leichter übersieht man eine Mail, die nur auf den ersten Schein genauso aussieht und anmutet wie eine echte Mail – etwa von Amazon. Selbst erfahrene Internetnutzer tappen in die von Betrügern gestellten Spam-Fallen“, weiß Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen aufgrund der täglichen Nachfragen.

„Die Absender verleihen den Mails einen geschäftlichen und damit bedeutsamen Anschein und lösen so beim Nutzer eine Art psychologischen Druck aus, die E-Mail nicht einfach zu ignorieren“, so Henschler weiter. Dieser Druck wird noch verstärkt, indem die Nutzer in einer solchen Mail immer öfter persönlich angeredet werden. Besonders dramatisch wird es, wenn ein Nutzer beispielsweise auf eine nur scheinbar von Amazon stammende Mail bezüglich einer „Kontodatenüberprüfung“ antwortet und dabei höchst sensible Daten wie sein Login oder die eigene Kontoverbindung übermittelt. „Wird das amazon-Passwort auch für andere Seiten verwendet, wohlmöglich für Facebook oder das Online-Banking, breitet man den Betrügern geradezu einen roten Teppich aus“, erklärt Henschler.

Verbraucherzentrale Sachsen: Nicht auf Spam-Filter vertrauen

Die Schwierigkeit besteht deshalb inzwischen vor allem darin, eine E-Mail als betrügerisch zu erkennen. Der Spam-Filter des E-Mail-Programms privater Nutzer kann dabei zunehmend weniger helfen. „Keiner sollte dem Spam-Filter blind vertrauen und glauben, dass Spam-Mails zwangsläufig auch im Spam-Ordner landen“, appelliert Henschler. Denn die betrügerischen Absender gestalten insbesondere die Betreffzeilen der Mails ganz bewusst so, dass der Spam-Filter diese nicht als Spam erkennt. Nutzer sollten vielmehr auch bei Nachrichten bekannter Anbieter wie Amazon, Paypal, Telekom oder etwa bekannter Banken und Sparkassen äußerst skeptisch sein. Das Öffnen der Nachricht selbst ist in der Regel noch gefahrlos. Daher kann man zunächst den Inhalt der Nachricht dahingehend prüfen, ob er verdächtig ist. Im Zweifelsfalle hilft einzig eine Nachfrage beim betroffenen Unternehmen.

Dringend zu empfehlen ist außerdem, für jedes Online-Konto ein eigenes Passwort zu verwenden. Dabei darf man das Gedächtnis durchaus mit einer versteckt aufbewahrten Passwort-Liste auf Papier unterstützen. Diese analoge Erfassung ist im Zweifel auch sicher vor dem Zugriff vor Online-Betrügern.

Am 31. Aug. 2015 unter: nachrichten

Verbraucherzentralen werten 1885 Beschwerden aus

„Es gibt viele Schwierigkeiten bei der Umstellung der Anschlüsse. Das zeigen die Ergebnisse der bundesweiten Umfrage der Verbraucherzentralen, in der vom 1. Juni bis 10. Juli 2015 Beschwerden zum IP-basierten Anschluss erfasst wurden“, so Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Insgesamt 1885 Verbraucher nahmen teil und monierten mangelnde Informationen über die Technikumstellung, erhebliche Kosten, technische Störungen und unzureichenden Kundenservice. Die Forderungen der Verbraucherschützer sind deutlich: Mehr Offenheit, Transparenz und Verbraucherfreundlichkeit.

VoIP Stolpersteine

Über mangelnden Informationen ihres Anbieters – 90 Prozent der Befragten haben einen Telekom-Anschluss – beklagten sich fast alle Teilnehmer. Ein Drittel gab an, dass der Anbieter den Fakt der Umstellung gar nicht erwähnt, sondern etwa nur von einer „Tarifoptimierung“ gesprochen habe. Etwa 60 Prozent fühlten sich unzureichend über die Umstellung und deren Folgen informiert. „Insbesondere die für sie anfallenden Kosten für neue Router sowie die Unterstützung eines Technikers für die Einrichtung, die gut zwei Drittel der Befragten benötigten, hatten sie daher nicht im Blick. Ärgerlich ist insofern besonders, dass die Kunden-Hotline bei der Mehrzahl der Teilnehmer gar nicht bzw. nur nach mehrmaligem Anlauf helfen konnte“, so Henschler weiter. Dabei war eine Verbindung entweder erst gar nicht möglich, Gespräche unterbrachen oder sie waren schlecht zu führen.

Deutliche Mängel des neuen Anschlusses

Von den 1463 Befragten, deren Anschluss umgestellt wurde, berichten zwei Drittel der Umfrageteilnehmer über Ausfälle, davon fast alle über Ausfälle von mehreren Stunden. Bei 26 Prozent dauerte der Ausfall mehr als einen Tag und immerhin 13 Prozent gaben Ausfälle von über einer Woche an. „Ganze 11 Prozent waren sogar von einem mehr als einmonatigen Anschlussausfall betroffen“, erläutert Katja Henschler.

Sprachqualität

Relativ gut kam bei der Umfrage nur die Sprachqualität weg, die die Mehrzahl als ordentlich bis ausgezeichnet findet. 20 Prozent hingegen haben eine mäßige oder mangelhafte Sprachqualität angegeben.

Sonstige Einschränkungen

Als weitere Einschränkungen nannten die Befragten außerdem ein dauerndes Besetztzeichen, eine fehlende Rufnummernanzeige sowie den Ausfall von Telefon und Internet bei Stromausfall.

„Angesichts dieser offenbar gravierenden Mängel muss insbesondere die Telekom mit den derzeit meisten Umstellungen stark an der Verbesserung der Kundeninformation arbeiten“, so Henschler und fordert außerdem: „Die Telekom muss grundsätzlich die Kosten für notwendige neue Endgeräte und einen etwaigen Technikerbesuch übernehmen. Wenn der neue Anschluss nicht richtig funktioniert, muss der Verbraucher in jedem Fall zu seinem alten Anschluss zurückwechseln können, bis die Funktionsfähigkeit wiederhergestellt ist. Außerdem sollte die Telekom eine Notstromversorgung in ihre Verteiler einbauen.“

Am 03. Sep. 2015 unter: nachrichten

Kosten verschleiert

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnt zum vorsichtigen Umgang mit so genannten R-Gesprächen. Die Gespräche, bei denen auf Kosten des Angerufenen telefoniert wird, könnten zu hohen Kosten führen, so der Verein am Mittwoch in Stuttgart. Die Angabe von Sekundenpreisen verschleiere die wahren Kosten, da ein Vergleich mit dem sonst üblichen Minutenpreis umständlich sei. Werde an einem Festnetzanschluss ein Anruf aus dem Mobilfunknetz angenommen, schlage die Minute bei einer Ansage von 2,9 Cent pro Sekunde mit 1,74 Euro zu Buche. Telefonate innerhalb des Festnetzes würden immerhin 1,14 Euro pro Minute kosten.

Der Verbraucherzentrale lägen inzwischen zahlreiche Beschwerden über hohe Telefonkosten vor, die durch R-Gespräche verursacht wurden. Vor allem Jugendliche würden die teuren Gespräche oft unüberlegt annehmen. Die Verbraucherschützer raten zu Aufmerksamkeit. Grundsätzlich sollte der Aufforderung, ein Gespräch anzunehmen, nicht gefolgt werden, solange man den Gesprächspartner und die Höhe der Kosten nicht genau kenne.

Die von Telefondienstleistern vermittelten R-Gespräche sind in Deutschland erst seit dem vergangenen Jahr möglich. In Amerika haben sie eine lange Tradition.

Am 20. Aug. 2003 unter: nachrichten