ai-Menschenrechtspreis
Ehrung für türkische Rechtsanwältin Eren Keskin
Keskin wurde 1959 in der Türkei geboren. Sie arbeitet seit 1984 als Rechtsanwältin und übernimmt die Verteidigung insbesondere in politischen Prozessen. 1996 wurde sie zur stellvertretenden Vorsitzenden des türkischen Menschenrechtsvereins IHD gewählt und leitet seit 1998 die größte Zweigstelle in Istanbul. 1997 gründete sie gemeinsam mit anderen Rechtsanwältinnen ein Projekt, das von türkischen Sicherheitskräften vergewaltigte oder sexuell missbrauchte Frauen unterstützt.
1994 wurde Keskin zu zwei Jahren Haft verurteilt, weil sie in einem Brief an das belgische Parlament das Schweigen der internationalen Öffentlichkeit zu den Menschenrechtsverletzungen an Kurden kritisiert und dabei das Wort "Kurdistan" benutzt hatte. 1997 wurde sie wegen einer Reportage in einer Zeitschrift zu 13 Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde wegen einer Amnestie zur Bewährung ausgesetzt. Gegen Keskin laufen inzwischen mehr als 70 Verfahren, unter anderem, weil sie die Presseerklärungen des IHD Istanbul verantwortet. 1994 schossen Polizisten in Diyarbakir auf sie. Die Rechtsanwältin erhielt zudem mehrfach Morddrohungen.
Der ai-Menschenrechtspreis wird jährlich vergeben. Damit soll nach Angaben der Organisation symbolisch die Arbeit Tausender Menschen gewürdigt werden, die sich unter eigener Lebensgefahr für die Menschenrechte einsetzen. Der aktuelle Schutzbedarf ist ein wichtiges Auswahlkriterium der Kandidaten.
Der diesjährige Preis wurde im Rahmen der internationalen Kampagne "Für eine Welt frei von Folter" verliehen. Eren Keskin erhielt ihn im Rahmen der Benefizgala "Fest für die Menschenrechte" zum 40. Geburtstag von amnesty international, auf der prominente Künstler wie Katja Riemann, Hermann van Veen und Orange Blue teilnahmen. Durch das Programm führten Maybrit Illner und Kai Wiesinger. Rund 400 geladene Gäste aus Politik, Wirtschaft und Kultur nahmen an der Benefizgala teil.
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Am 28. Mai. 2001 unter:
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« Diskriminierung soll auch privat verboten werden
Regierungspläne zur Überwachung verfassungswidrig »

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