Gentechnik
Umstrittener Bt-Mais wird großflächig "erprobt"
Wie der Leiter der Kommunikationsabteilung Rainer Linneweber gegenüber pressetext.deutschland bestätigte, besteht derzeit noch ein von der damaligen Gesundheitsministerin Andrea Fischer erlassenes Verbot des Anbaus von Bt-176-Mais vom Februar 2000. Der "begrenzte Anbau zu wissenschaftlichen Begleitzwecken und agronomischen Beobachtungen" - so der verwaltungstechnische Ausdruck - sei jedoch genehmigt. Letzte Woche hatte die Umweltorganisation Greenpeace darüber informiert, dass das dem Verbraucherministerium von Renate Künast (Grüne) unterstellte Bundessortenamt bereits Ende März acht Sorten Gen-Mais für den Anbau in Deutschland zugelassen hat, dies aber erst Mitte Mai im Bundessortenblatt bekannt gegeben hat.
Gen-Mais kann sich durch Pollen über den betroffenen Acker hinaus in der Umwelt ausbreiten. Daher besteht für andere - auch für ökologisch bewirtschaftete - Felder die Gefahr, kontaminiert zu werden. Syngenta erklärte dazu, "Unstimmigkeiten über die natürliche Pollenverbreitung auf benachbarte Maisfelder" sollten "durch die Absprache der Landwirte untereinander vorgebeugt werden". Man werde allerdings die Adressen der Bauern nicht öffentlich machen, um Protestaktionen vorzubeugen.
Linneweber sagte dazu, es "ist davon auszugehen, dass es auch in diesem Jahr mehrere Aktionen gegen Landwirte geben wird." In den vergangenen Jahren hatten Umweltschutzgruppen und Gentechnikgegner den Landwirten, die Bt-Mais anbauten, gedroht, sie bei ihren Abnehmern in Verruf zu bringen. Außerdem waren Bt-Maisfelder gefärbt und die Ernte dadurch vernichtet worden.
Strittig ist, ob das im Bt-Mais-Erbgut enthaltene Antibiotika-Marker-Gen über die Nahrungskette unkontrolliert verbreiten und bis hin zum Menschen zu lebensgefährlichen Antibiotikaresistenzen führen kann. Bruchstücke aus dem Erbgut von gentechnisch verändertem Mais haben Ernährungswissenschaftler der Friedrich-Schiller-Universität Jena in Organen und Muskelfleisch von Hähnchen nachweisen können. Die Tiere waren ausschließlich mit Körnern des Bt-Maises gefüttert worden.
Im letzten Jahr hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass normaler Raps aus der Nachbarschaft eines Gen-Raps-Feldes nicht verkauft werden darf (Az. 21 B 1125/00). Das Gericht war der Ansicht, dass das Vermarktungsinteresse des Landwirts hinter dem Interesse der Allgemeinheit zurückzustehen habe. Die Gefahren und Risiken der Gentechnik, die eine "unkontrollierte und praktisch nicht rückgängig zu machende Verbreitung" von Genraps mit sich bringe, müßten begrenzt werden. Bei Raps werden wie bei Mais genetische Veränderungen über den Pollen zwangsweise auf Pflanzen in der Nähe übertragen.
Syngenta war Ende letzten Jahres durch die Ausgliederung der Agrosparten des Schweizer Pharmakonzerns Novartis und des britischen Konzerns Zeneca entstanden. Experten sehen in der Ausgliederung der Unternehmensbereiche der so genannten "Grünen Gentechnologie" eine Reaktion auf das schlechte Image der "Grünen" in Vergleich zur "Roten Gentechnologie".
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Am 29. Mai. 2001 unter:
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