Nach Spendenskandalen

Neues Parteiengesetz bringt manches ans Licht

Spendenbetrüger in den Parteien und ihrem Umfeld werden es künftig schwerer haben, ungeschoren davon zu kommen. Das neue Parteiengesetz, das der Bundestag am Freitag in Berlin verabschiedete, droht den Verantwortlichen für falsche Rechnungslegung mit bis zu drei Jahren Haft. Zudem wird die Öffentlichkeit künftig genauer und in bestimmten Fällen auch zeitnäher über die Einkünfte der Parteien informiert. So müssen etwa Großspenden über 50 000 Euro sofort dem Bundestagspräsidenten gemeldet werden, der sie mit Namen des Spenders veröffentlicht.

Erstmals öffentlich gemacht werden die Verflechtungen zwischen Parteien und Unternehmen. In ihren Rechenschaftsberichten müssen die Parteien künftig nicht nur ihre Beteiligungen an Unternehmen genau aufschlüsseln, sondern auch die Beteiligungen dieser Firmen an anderen offenbaren. Bei Medienunternehmen müssen zudem die Hauptprodukte genannt werden. Damit erfüllt sich eine Kernforderung der Union, der die weit gefächerten Medienbeteiligungen der SPD seit langem ein Dorn im Auge sind.

Angestoßen wurde die Initiative zur Novelle des Parteiengesetzes aber durch die Spendenaffäre der CDU. Was da Stück für Stück zu Tage trat, führte den Parlamentariern neben allem Entsetzen über die erhebliche kriminelle Energie mancher Akteure auch vor Augen, welch zahnloser Tiger ein Parteiengesetz ist, gegen das man ungestraft verstoßen kann. Hätten die Hauptfiguren auch dann Millionen in Koffern durch die Gegend getragen und anschließend auf dunklen Wegen in die Parteikassen geschleust, wenn darauf Knast gestanden hätte? Die Zukunft wird zeigen, ob die Strafandrohung tatsächlich die erhoffte Wirkung zeigt.

Jetzt sind diejenigen, die für die Parteien die Kassen führen und Rechenschaftsberichte erstellen, persönlich haftbar. Dabei macht das Gesetz keinen Unterschied zwischen den verschiedenen Parteiebenen: Jeder, der eine Spende erhält, muss sie unverzüglich an ein satzungsmäßig festgelegtes Vorstandsmitglied - auf welcher Ebene auch immer - weiterleiten, das für den ordnungsgemäßen Umgang mit dem Geld die Verantwortung trägt.

Es liegt damit in der Hand der Parteien, inwieweit sie ihren ehrenamtlichen Schatzmeistern zumuten, sich mit den Feinheiten des Parteiengesetzes herumzuschlagen. Wenn sie das tun, wird sich zumindest niemand mehr als Unschuld vom Lande hinstellen können wie der Kölner Ex-SPD-Kassenwart Manfred Biciste. Der verkündete kürzlich vor dem Parteispenden-Untersuchungsausschuss in Berlin, jahrelang weder über staatliche Subventionen aufgrund von Spenden noch über Strafgelder für falsche Rechenschaftsberichte informiert gewesen zu sein.

Kritik gab es am Zustandekommen der Gesetzesnovelle. Die konnte auch SPD-Schatzmeisterin Inge Wettig-Danielmeier nicht ausräumen, indem sie in der Bundestagsdebatte darauf verwies, dass die Empfehlungen einer unabhängigen Expertenkommission größtenteils berücksichtigt wurden. Der Eindruck, dass der Bock zum Gärtner gemacht wurde, indem ausgerechnet die Schatzmeister einen erheblichen Anteil an der Erarbeitung hatten, bleibt haften.

In der Tat haben sie ein Hintertürchen eingebaut: Von Strafe verschont bleibt, wer Mauscheleien freiwillig zugibt, bevor sie ein anderer entdeckt. In dem Fall müssen die Parteien auch keine Strafgelder zahlen.

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