Bangladesch
UNHCR soll Rohingya-Flüchtlinge schützen
Rund 250.000 Rohingyas waren zwischen 1991 und 1992 vor Zwangsarbeit, Gewalt und Verfolgung seitens der birmesischen Behörden nach Bangladesch geflüchtet. Seitdem wurden etwa 230.000 von ihnen in ihr Heimatland zurückgeschickt. Dabei sei es nach Angaben von Ärzte ohne Grenzen häufig fraglich, ob die Rückführung - unter der Koordination des UNHCR - tatsächlich freiwillig und im Einverständnis mit den Betroffenen erfolgte.
Mehr als 21.000 Rohingyas seien derzeit noch immer in zwei Flüchtlingslagern südlich der Stadt Cox's Bazar im Süden Bangladeschs untergebracht. Dort lebten sie in überfüllten Unterkünften ohne ausreichende Wasserversorgung. Sie dürften die Lager nicht verlassen, um außerhalb Arbeit zu suchen oder Getreide und Gemüse anzubauen. Doch die Nahrungsmittel, die sie in den Lagern erhalten, reichen laut Ärzte ohne Grenzen für eine angemessene Versorgung nicht aus. Die Mitarbeiter der Organisation haben bei 58 Prozent der Flüchtlingskinder chronische Unterernährung festgestellt.
Zudem ist die Sicherheit der Flüchtlinge in den Lagern laut Ärzte ohne Grenzen häufig bedroht. Die Zahl der Zwangsrückführungen nehme zwar ab, doch Gewalt und Einschüchterungsversuche seitens der Lagerbehörden seien noch immer an der Tagesordnung. Mehr und mehr Flüchtlinge würden festgenommen, wenn sie gegen ihre Situation protestieren. Außerdem sähen sich die Rohingyas einem wachsenden Druck ausgesetzt, nach Myanmar zurückzukehren, wo die Situation noch immer unsicher sei.
Während der UNHCR vorgebe, die Lage in Myanmar sei stabil, und weiterhin die Rückführung der Flüchtlinge befürworte, machten Menschenrechtsberichte und Aussagen von Augenzeugen deutlich, dass dies nicht der Fall sei. Gleichzeitig lehne die Regierung von Bangladesch eine Integration der Rohingyas ab, und auch die internationale Gemeinschaft sei bislang nicht gewillt, die Flüchtlinge in anderen Ländern aufzunehmen. Nach Ansicht von Ärzte ohne Grenzen muss jedoch eine langfristige Lösung für diejenigen gefunden werden, die nicht bereit sind, in ihr Heimatland zurückzukehren. Dabei müsse das Recht der Flüchtlinge respektiert werden, selbst zu entscheiden, ob die Lage in Myanmar als sicher bezeichnet werden kann.
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Am 02. Apr. 2002 unter:
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