Plutoniumskandal
Verstrahlt die Hanauer Atomfabrik seit Jahren die Umgebung?
Wie Oberstaatsanwalt Jost-Dietrich Ort sagte, wurde bei den Tests eine "signifikante Häufung" der strahlenden Kügelchen festgestellt. Inzwischen seien weitere Proben außerhalb des Geländes gezogen worden, die derzeit von Sachverständigen auf ihr Gefährdungspotenzial untersucht würden. Ein abschließendes Ergebnis werde voraussichtlich Ende Juni vorliegen. "Eine Gefahr für die Gesundheit kann bei Aufnahme der Kügelchen in den Körper nicht ausgeschlossen werden", sagte Ort.
Aufmerksam geworden sind Staatsanwaltschaft und Polizei den Angaben zufolge durch Hinweise des Weinheimer Atomphysikers Heinz Werner Gabriel, der bereits in der Umgebung des schleswig-holsteinischen Atomkraftwerks Krümmel nach den Partikeln gesucht habe. Daraufhin habe man die noch aus früheren Ermittlungsverfahren aufbewahrten Geländeproben von Nukem auf eine Kontamination untersucht und sei fündig geworden.
Wie das Material in die Umwelt gelangen konnte, ist bislang unklar. "Das werden wir erst in einem zweiten Schritt zu klären haben", sagte Ort. Laut "Report" hat die Betreiberfirma der früheren Hanauer Brennelementefabrik, die Nukem Hanau GmbH, die Herstellung von Brennstoffkügelchen bestätigt. Die Vermutung einer möglichen Freisetzung in die Umwelt sei jedoch zurückgewiesen worden.
Das Vorstandsmitglied im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), Eduard Bernhard, sagte, denkbar sei, dass die Partikel bei einem Störfall freigesetzt wurden. Möglicherweise verfolge die Staatsanwaltschaft mit den Untersuchungen sogar den Zweck, zu ermitteln, ob es 1987 nicht doch eine Explosion in der Atomfabrik gegeben habe. Zweifel an den Explosions-Gerüchten hatten nie ganz ausgeräumt werden können.
Bürgerinitiativen und Umweltschützer wittern bereits einen handfesten Skandal. In einer gemeinsamen Erklärung forderten mehrere Organisationen, darunter der BBU, Robin Wood und die Organisation Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Aufklärung vom Wiesbadener Umweltministerium und den zuständigen Überwachungsbehörden in Hanau.
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Am 06. Mai. 2002 unter:
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