Heruntergefahren
Havarie im AKW Krümmel
Altmeppen zufolge ist der Austausch der Dichtung nur möglich, wenn Leitung und Sicherheitsbehälter nicht unter Druck stehen. Als Voraussetzung dazu müsse der Reaktor heruntergefahren werden. Im Gegensatz zu einem Vorfall im vergangenen Dezember im AKW Brunsbüttel handle es sich jedoch in diesem Fall nicht um eine Leitung, die an den radioaktiven Kreislauf des Reaktorsystems gekoppelt sei, betonte Altmeppen. Deshalb habe eigentlich keine Meldepflicht für die Leckage in Krümmel bestanden. Dennoch habe man die Aufsichtbehörde informiert. Altmeppen zufolge will HEW das Kraftwerk noch in der Nacht zum Samstag wieder hochfahren und ans Netz gehen lassen.
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Am 21. Jun. 2002 unter:
politikStichworte:
« Neue Atommüll-Transporte genehmigt
Fünf Punkte der Kritik »

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