Internationaler Strafgerichtshof eingerichtet
USA verweigern Den Haag die Anerkennung
Mit ihrer ablehnenden Haltung gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag stehen die USA nach Ansicht von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) isoliert da. Es sei "außerordentlich bedauerlich", dass die Vereinigten Staaten "aus nicht nachvollziehbaren Gründen noch abseits" stünden, sagte die Ministerin am Montag im Deutschlandfunk. Däubler-Gmelin fügte mit Blick auf den gefährdeten Friedenseinsatz in Bosnien hinzu, sie könne sich keine Ausnahmeregelungen für die USA vorstellen.
Die USA stellen eine Verlängerung des UN-Einsatzes in Bosnien aus Protest gegen den Internationalen Strafgerichtshof in Frage. Die Amerikaner befürchten, dass der Internationale Strafgerichtshof, der seit Montag förmlich eingerichtet ist, politisch missbraucht werden könnte und fordern Immunität für ihre Friedenssoldaten. Däubler-Gmelin wies die Befürchtungen der USA als "in der Sache unbegründet" zurück. Sie betonte, auch nach innerstaatlichem Recht der USA seien Völkermord und Kriegsverbrechen zu verfolgende Delikte. Den USA gehe es offensichtlich ums Prinzip. Über die Rolle des Rechtsstaates müsse in den nächsten Tagen mit den USA noch einmal gesprochen werden.
Däubler-Gmelin wandte sich entschieden gegen Sonderrechte für mächtige Staaten wie die USA. Dies wäre "ein schrecklicher Einstieg in die Globalisierung". Im Zuge der Globalisierung gehe es darum, die Stärke des Rechtes durchzusetzen. Der Gerichtshof in Den Haag sei eben nicht politisch. Ein Zerwürfnis mit den USA droht nach Ansicht der Ministerin im Streit um den Strafgerichtshof aber nicht. Das Verhältnis zu den USA sei sehr gut, betonte sie. Es müsse jetzt aber deutlich gesagt werden, um was es geht.
Für das Inkraftreten des Römischen Statuts war eine Mindestanzahl von sechzig Ratifikationen erforderlich. Am 11. April 2002 wurde diese Anzahl erreicht als zehn Staaten (Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Irland, Jordanien, Kambodscha, Kongo, Mongolei, Niger, Rumänien und Slowakei) gemeinsam ihre Ratifikationsurkunden hinterlegt haben. Die Bundesrepublik Deutschland hatte ihre Ratifikationsurkunde bereits am 11.12.2000 in New York hinterlegt.
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