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Beihilfe zum mehrtausendfachen Mord vorgeworfen

Mutmaßlicher Helfer der Selbstmordattentäter vernommen

Der am Donnerstag in Hamburg verhaftete mutmaßliche Helfer der Selbstmordattentäter vom 11. September Abdelghani Mzoudi bleibt in Haft. Vor dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe schwieg der 29-Jährige Marokkaner am Freitag zu den gegen ihn erhobenen Beschuldigungen. Mzoudi habe "nichts gesagt", berichtete eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft. Dem am Donnerstag in Hamburg festgenommenen Mann wird zur Last gelegt, die Mitglieder der Hamburger Terrorzelle um den Todespiloten Mohammed Atta logistisch unterstützt zu haben.

Laut Bundesanwaltschaft hat Mzoudi zu sämtlichen Mitgliedern der Hamburger Zelle "langjährige enge Beziehungen" unterhalten. Er habe "die auf Begehung von Terroranschlägen ausgerichteten Ziele der Vereinigung" gekannt. Die Hamburger Gruppe war nach Erkenntnissen der Fahnder an der Vorbereitung und Ausführung der Terroranschläge in den USA maßgeblich beteiligt. Mzoudi wurde wegen des dringenden Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung festgenommen. Der BGH-Ermittlungsrichter erhielt den Haftbefehl aufrecht und setzte ihn in Vollzug.

Die Bundesanwaltschaft prüft derzeit, ob Mzoudi die Attentatspläne im Detail kannte und in die Vorbereitung der Anschläge einbezogen war. In diesem Fall würde er auch der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Beihilfe zum Mord beschuldigt. Bislang haben die Fahnder diesbezüglich aber "noch keinen dringenden Tatverdacht" gegen Mzoudi.

Laut Bundesanwaltschaft hat Mzoudi dem flüchtigen Zakariya Essabar zur Finanzierung seiner in den USA geplanten Flugausbildung Geld zur Verfügung gestellt. Außerdem habe Mzoudi dem Todespiloten Marwan Alshehhi für dessen letzte Wochen in Deutschland ein Zimmer in einem Studentenwohnheim verschafft, in dem sich dieser bis zu seinem Abflug Ende Mai 2000 in die USA unbemerkt aufhalten konnte. Im Sommer 2000 habe sich Mzoudi teilweise zeitgleich mit Essabar und dem inzwischen unter Anklage stehenden Terroristenhelfer Mounir El Motassadeq in Ausbildungslagern des Terrornetzwerks Al-Qaida in Afghanistan aufgehalten.

Am 11-10-2002

"Attentatsbeihilfe nicht erwiesen"

Der Marokkaner Mounir El Motassadeq ist wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg sah es am Freitag in seinem Urteilsspruch aber nicht als erwiesen an, dass sich der 31-Jährige im Zusammenhang mit den Attentaten des 11. September 2001 in den USA der Beihilfe schuldig gemacht hat. Die Staatsanwaltschaft hatte in der vergangenen Woche die Höchststrafe von 15 Jahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, weil keine Beweise für die Schuld des 31-Jährigen vorgelegt worden seien.

El Motassadeq nahm das Urteil weitgehend regungslos zur Kenntnis. Während der Urteilsbegründung schüttelte der 31-Jährige mehrmals den Kopf. El Motassadeqs Verteidiger Ladislav Anisic kündigte an, gegen das Urteil Revision einlegen zu wollen. Er wertete die Entscheidung aus Sicht der Verteidigung als halben Erfolg.

In einem ersten Prozess war der Marokkaner im Februar 2003 zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im März 2004 wegen fehlerhafter Beweiswürdigung jedoch aufgehoben und den Fall an das Hamburger Gericht zur Neuverhandlung zurückverwiesen.

Richter: "Große Schwierigkeiten bei der Wahrheitsfindung"

Richter Ernst-Rainer Schudt begründete das Urteil damit, dass die islamische Ideologie des Angeklagten "den Schlüssel" für den Tatbestand der Mitgliedschaft dargestellt habe. Schudt sprach von mehreren großen Schwierigkeiten bei der Wahrheitsfindung, unter anderem habe es ein "schwarzes Loch" gegeben, weil sich insbesondere die US-amerikanischen Behörden zunächst geweigert hätten, Aussagen von Terrorverdächtigen preiszugeben.

Das Bild der Indizien zeige El Motassadeq als Mitglied einer terroristischen Vereinigung, "aber nicht als Gehilfen der Morde vom 11.9.", sagte Schudt. Der Verurteilte sei "eher ein Mitläufer". Als belastend für den Angeklagten wertete das Gericht dessen Aufenthalt in einem Ausbildungslager der Al-Qaida in Afghanistan. Als entlastend sahen die Richter, dass El Motassadeq von der Al-Qaida-Führung nicht als geeignet für Anschläge eingestuft wurde. "Unser Eindruck ist, dass der Angeklagte für solche Einsätze zu weich war."

Bundesinnenminister Otto Schily begrüßte das Urteil vom Freitag. Damit sei "ein klares Zeichen" für die Entschiedenheit des Rechtsstaates im Kampf gegen den Terrorismus gesetzt worden.

Am 19-08-2005

Scotland Yard

Britische Sicherheitsbehörden wollen eigenen Angaben zufolge mit einer umfangreichen Anti-Terror-Operation mehrere geplante Sprengstoffanschläge auf Passagiermaschinen in London verhindert haben. Die britische Polizeibehörde Scotland Yard und Innenminister John Reid sprachen von einem "geplanten Massenmord von unvorstellbarem Ausmaß". Die Terroristen hätten versucht, "Sprengstoff im Handgepäck an Bord" mehrerer in die USA fliegender Maschinen zu bringen, sagte Paul Stephenson von Scotland Yard. In Deutschland sind daraufhin die Luftsicherheitsmaßnahmen verschärft worden. Die Lufthansa hat am späten Donnerstagnachmittag allerdings schon wieder ihren Flugverkehr nach London-Heathrow aufgenommen.

Das Bundesinnenministerium teilte am Donnerstag in Berlin mit, man habe "vorsorglich" erhöhte Standards angeordnet. Die Bundesregierung stehe "in engem ständigen Kontakt mit den britischen Behörden". Wie in zahlreichen Ländern wurde auch in Deutschland der Flugverkehr nach London zunächst stark behindert.

Medien berichten, die Terroristen hätten geplant, insgesamt zehn Maschinen während des Fluges mit eingeschmuggeltem Flüssigsprengstoff zu zerstören. Angeblich sollte der Sprengstoff in als Babyfläschchen getarnten Behältern in die Maschinen von drei US-Airlines gebracht werden. BBC zufolge sollten in mehreren "Wellen" jeweils drei Maschinen gleichzeitig zerstört werden.

Innenminister Reid gab sich "zuversichtlich", dass die Drahtzieher gefasst seien. Nach BBC-Informationen sind sie in Großbritannien geboren und sollen Verbindungen nach Pakistan haben.

Scotland Yard hatte nach eigenen Angaben in einer lang angelegten verdeckten Aktion die terroristische Verschwörung beobachtet und schließlich in der Nacht zum Donnerstag 21 Personen verhaftet, die meisten davon im Großraum London und weitere in Birmingham. In Großbritannien wurde laut Scotland Yard die Sicherheitswarnstufe auf "kritisch" erhöht, die höchste Stufe. Zur Identität oder Herkunft der Verhafteten wurden zunächst keine Angaben gemacht.

In Deutschland warnte der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz vor einer "hektischen Sicherheitsdebatte". Deutschland sei im "Kampf gegen den Terrorismus" "gut aufgestellt", sagte Wiefelspütz. Zwar berühre der Vorfall in London die Luftsicherheit in ganz Europa. Es bestehe aber keine konkrete Anschlagsgefahr für Deutschland. Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach forderte dagegen verschärfte Sicherheitsmaßnahmen. "Die Entdeckung der Anschlagspläne zeigt, dass wir nach wie vor eine Besorgnis erregende Bedrohungslage haben", so Bosbach.

Die US-Regierung ließ verlauten, hinter den Anschlagsplänen könnte das Terrornetzwerk Al-Qaida stecken. Das Komplott trage "in mancher Hinsicht verdächtige Züge einer Verschwörung Al-Qaidas", sagte US-Innenminister Michael Cherthoff. Die Untersuchungen seien aber noch nicht abgeschlossen.

Der Islam-Experte Peter Scholl-Latour hatte das Terrornetzwerk Al-Qaida unlängst als "Mythos" bezeichnet, "den die Amerikaner hochgespielt haben". Al-Qaida habe im Irak und der gesamten arabischen Welt keine so große Rolle gespielt.

Am 10-08-2006

Zweifel am Geständnis

Das jetzt veröffentlichte Terror-Geständnis von Khalid Scheich Mohammed ist in Deutschland mit großer Skepsis aufgenommen worden. Der Al-Qaida-Führer hat US-Militärangaben zufolge zugegeben, die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA sowie ein Dutzend weitere geplant zu haben. Die Grünen, die Linkspartei sowie die SPD bezweifelten jedoch den Wert der offenbar unter Folter zustande gekommenen Aussage.

Scheich Mohammed gilt offiziell als enger Vertrauter des Al-Qaida-Chefs Osama Bin Laden und war offenbar im März 2003 im pakistanischen Rawalpindi verhaftet worden, nachdem er von dem US-amerikanischen Geheimdienst NSA über eine zurückverfolgte E-Mail aufgespürt worden sein soll. Monatelang habe er beim Telefonieren Schweizer Prepaid-Karten benutzt, um seine Verfolger in die Irre zu führen.

Nach seiner Verhaftung soll er in geheimen US-Lagern im Ausland gefangen gehalten, mit "speziellen" Methoden verhört und später nach Guantanamo gebracht worden sein. In Deutschland wurde sein Name im Zusammenhang mit den Gerichtsprozessen gegen den Marokkaner Mounir El Motassadeq bekannt. Allerdings wurden seine von den USA übergebenen und vor Gericht verlesenen Aussagen nicht zur Urteilsfindung hinzugezogen, da sie nach Ansicht der Hamburger Richter unter Folter entstanden waren.

Vor diesem Hintergrund hegt Grünen-Fraktionsvize Christian Ströbele starke Zweifel an der Authentizität des vermeintlichen Geständnisses. "Er hätte wohl auch gestanden, der Satan persönlich zu sein", sagte Ströbele. Nach rechtsstaatlichen Kriterien dürften diese Aussagen des als Chefplaners der Anschläge vom 11. September geltenden Scheich Mohammed vor Gericht nicht verwertet werden.

Auch die Menschenrechtsausschuss-Vorsitzende Herta Däubler-Gmelin (SPD) meldete Bedenken an. Dass die Öffentlichkeit bei der Anhörung auf Guantanamo ausgeschlossen gewesen sei, trage nicht dazu bei, "dass man guten Gewissens von 'Geständnissen' reden kann", sagte sie. "Hier veröffentlicht eine Militärbehörde, was ihr passt."

Ähnlich kritisch äußerte sich die Linkspartei. Deren Europaabgeordneter André Brie betonte, ein solches Geständnis, "das nicht in einem ordentlichen und fairen Verfahren erlangt wurde, lässt viel Raum für Spekulationen". Der mediale Jubel über das vermeintliche Geständnis vor einem US-Sondertribunal sei "fehl am Platze".

Vom US-Verteidigungsministerium in Washington war zuvor eine Mitschrift eines Verhörs in Guantanamo veröffentlicht worden, in dem er bekannt haben soll: "Ich war verantwortlich für die Operation am 11. September, von A bis Z". Darin habe der bis zu seiner Verhaftung als Nummer drei in der Al-Qaida-Struktur geltende Scheich Mohammed die Verantwortung auch für die Planung und Finanzierung anderer Anschläge übernommen sowie zugegeben, für die Ausbildung von Terroristen gesorgt zu haben.

Der Islam-Experte Peter Scholl-Latour bezweifelt generell die Bedeutung von Al-Qaida. Im Juni 2006 hatte er gesagt, das Terrornetzwerk Al-Qaida sei "eher ein Mythos, den die Amerikaner hochgespielt haben, der im Irak und der gesamten arabischen Welt aber keine so große Rolle spielt." Scholl-Latour hatte damals bestritten, dass der offenbar von den USA getötete Abu Mussab el Sarkawi Chef von Al-Qaida im Irak gewesen sein soll: "Ich weiß nicht, wer das erfunden hat. Das ist Unsinn", so Scholl-Latour.

In den USA gibt es seit Jahren eine lebhafte Diskussion darüber, ob die "Anschläge" vom 11. September 2001 auf das Konto von Al-Qaida gehen.

Am 15-03-2007

"Konstruktionsfehler"

Im Kofferbomber-Prozess vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) hat die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe für den angeklagten Libanesen Youssef el-Hajdib gefordert. "Deutschland hat einem islamistischen Anschlag nie näher gestanden als in dem vorliegenden Fall", sagte Bundesanwältin Duscha Gmel in ihrem Plädoyer am Mittwoch (29. Oktober).

Die Anklage sah es nach Abschluss der Beweisaufnahme in dem seit über zehn Monaten dauernden Prozess als erwiesen an, dass der angeklagte 24 Jahre alte el-Hajdib sich des versuchten mehrfachen Mordes und der versuchten Herbeiführung eines Sprengstoffanschlages schuldig gemacht habe. Zusammen mit seinem im Libanon gefassten Komplizen Jihad Hamad habe er im Sommer 2006 mit zwei in Regionalzügen nach Köln und Koblenz deponierten Kofferbomben viele Menschen töten wollen, so Gmel. Durch die geplanten Explosionen hätten nach Schätzungen 65 bis 75 Menschen ihr Leben verloren. Nur wegen eines Konstruktionsfehlers seien die Bomben nicht explodiert.

Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft hatten der Angeklagte und sein Mittäter die Explosionen fest vorgesehen. "Mit dem Ausbleiben des Taterfolgs haben sie nicht gerechnet", sagte Dmel. Bei der Planung sei el-Hajdib entgegen seiner Aussagen die "treibende Kraft" gewesen, sagte Bundesanwalt Lars Müller-Mück. Der Angeklagte habe eine "dezidiert dschihadistische Einstellung" und habe sich mit der Tat wegen der in Zeitungen veröffentlichten Mohammed-Karikaturen an "Ungläubigen" rächen wollen. El-Hajdib habe sich gegenüber Kommilitonen als "blinder Bewunderer" der Terrororganisation Al-Qaida ausgewiesen, der Europa für einen "Block Ungläubiger" halte.

El-Hajdib hatte in dem Verfahren den Tatbestand zwar eingeräumt, aber zugleich erklärt, die Bomben aus Gewissensgründen bewusst sabotiert zu haben. Dem hielt die Anklage entgegen, dass die große Menge der an den Sprengsätzen gefundenen Spuren darauf hinweise, dass der Angeklagte von einem Gelingen der Tat ausgegangen sei. "Er hat nicht versucht, die Tat zu vertuschen", sagte Müller-Brück.

Die Verteidigung will ihr Plädoyer am 12. November halten. Das Urteil will das Gericht am 18. November verkünden. Für den geplanten Anschlag war el-Hajdib von einem libanesischen Gericht in Abwesenheit bereits zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Sein im Libanon gefasster Komplize Jihad Hamad erhielt dort zwölf Jahre Haft.

Vor dem Plädoyer war die Verteidigung el-Hajdibs vor Gericht mit einem Antrag auf Wiedereintritt in die Beweisaufnahme gescheitert. Einer der Verteidiger will in den Libanon reisen, um nachzuweisen, dass Hamad sein Geständnis vor dem dortigen Gericht nur unter Androhung von Gewalt abgelegt habe.

Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld für el-Hajdib wurde nicht beantragt. Im Fall einer Verurteilung nach diesem Strafmaß könnte der Angeklagte damit vorzeitig entlassen werden.

Am 29-10-2008

Revision angekündigt

Im Kofferbomber-Prozess hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) den angeklagten Libanesen Youssef el-Hajdib zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der 6. Strafsenat befand den 24-Jährigen am Dienstag (9. Dezember) des versuchten mehrfachen Mordes und der versuchten Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion für schuldig. Mit seinem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt und kündigte Revision an.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass el-Hajdib und sein Komplize Jihad Hamad am 31. Juli 2006 am Kölner Hauptbahnhof zwei in Koffern versteckte Sprengsätze in zwei Regionalzügen nach Hamm und Koblenz deponiert hatten. Die Bomben waren den Angaben zufolge wegen eines Konstruktionsfehlers nicht explodiert. Nur deshalb sei es nicht zu einem Blutbad mit einer Vielzahl von Toten gekommen, sagte der Vorsitzende Richter Ottmar Breitling. Hamad war im Libanon gefasst und dort bereits zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden.

Die Aussage des Angeklagten, er habe die Bomben bewusst so gebaut, dass sie nicht explodieren konnten, nannte Breitling eine "Schutzbehauptung" und den Versuch, "sich herauszureden". El-Hajdib hatte in dem nahezu einjährigen Verfahren erklärt, er habe aus Protest gegen die auch in deutschen Zeitungen veröffentlichten Mohammed-Karikaturen die Öffentlichkeit erschrecken wollen. Noch in seinem Schlusswort hatte er vergangene Woche seine Unschuld beteuert.

Bis auf das Fehlen von Sauerstoff in dem Gasgemisch seien die Sprengsätze funktionsfähig konstruiert gewesen und hätten zu der von den Tätern eingestellten Uhrzeit durchgezündet, stellte das Gericht dazu fest. Wer dagegen mit einer Bomben-Attrappe nur erschrecken wolle, brauche diese nicht so detailliert zu bauen.

"Deutschland ist lediglich aufgrund der technischen Fehleinschätzungen des Angeklagten einer Katastrophe entgangen", sagte der Vorsitzende Richter. Ansonsten wäre das Land von einem Anschlag erschüttert worden, der die Erinnerung an die "verheerenden" Attentate von Madrid im März 2004 und von London im Juli 2005 wachgerufen hätte.

Der Sache sowie der Motivation und Zielrichtung nach handelte es sich deshalb nach Überzeugung des Gerichts um eine "zutiefst terroristische" Tat. "Wer die heimtückische Tötung einer Vielzahl von Menschen aus Hass und Feindseligkeit und zudem mit gemeingefährlichen Mitteln plant und aus seiner Sicht alles für den Erfolg der Tat getan hat, der hat solche Schuld auf sich geladen, dass nur die Höchststrafe die gerechte Antwort des Gesetzes sein kann", begründete Breitling das hohe Strafmaß.

Aus Sicht des Gerichts handelte der Angeklagte aus einer "radikal-islamischen Grundeinstellung" und einem "von Hass geprägten Weltbild" heraus. Mehrfach habe el-Hajdib seine Bewunderung für den Chef des Terrornetzwerks Al-Qaida, Osama Bin Laden, und den inzwischen getöteten Al-Qaida-Führer im Irak, Abu Musab Al Zarqawi, zum Ausdruck gebracht. In den Mohammed-Karikaturen habe er einen nicht zu verzeihenden Angriff auf den Propheten gesehen, den er nicht tatenlos habe hinnehmen wollen. Daher habe er beschlossen, mit den Anschlägen möglichst viele "Ungläubige" zu töten.

In seiner Urteilsfindung stützte sich das Gericht auch auf die Aussagen und das Geständnis, das Hamad in seiner Vernehmung vor den libanesischen Behörden abgelegt hatte. Aus Sicht von el-Hajdibs Verteidigern wurde dieses Geständnis, das Hamad später wieder zurückzog, durch Folter erzwungen. Dafür sah das OLG keine Anhaltspunkte. "Der Senat sieht keinen Anlass, die Angaben Hamads in Zweifel zu ziehen", merkte Breitling an.

Am 09-12-2008