Basel II-Abkommen
Kredite für viele Verbraucher künftig deutlich teurer oder unerreichbar
Es ist kein Zufall, so ein Ergebnis der Studie, dass es in Ländern mit besonders ausgeprägter Rating-Tradition wie den USA oder Großbritannien auch besondere Probleme mit dem Zugang sozial schwacher Bevölkerungsgruppen zu Finanzdienstleistungen gebe. Außerdem sind die Rating- und Scoring-Systeme fast völlig intransparent. Über die genauen Kriterien und Gewichtungen ihrer "Scorings" bzw. "Ratings" sind die Kreditinstitute keine Rechenschaft schuldig - nicht einmal Bankmitarbeiter erfahren sie. Dadurch ist für einen Verbraucher kaum ersichtlich, warum er für einen Kredit eventuell mehr bezahlen muss als sein Nachbar.
Der vzbv fordert daher: 1. Transparenz der Rating-Systeme: Veröffentlichung von Kriterien und Gewichtungen, detaillierte Information der Kunden über die Rating-Ergebnisse n 2. Sicherstellung der Vergleichbarkeit von Kreditkonditionen in der Informationsphase der Verbraucher: Auch künftig muss der effektive Jahreszins für Verbraucher transparent werden und zwar nicht erst, nachdem er ein Rating erhalten hat.
- Gewährleistung des Zugangs zu Krediten auch für Zielgruppen mit "schlechten Risiken": Mindestversorgung ähnlich dem Girokonto auf Guthabenbasis, ggf. kooperative Lösungen in Partnerschaft von Verbänden, Kreditinstituten und öffentlicher Hand
- Monitoring der Praxis: Veröffentlichungspflichten der Banken zu ihren Kreditportfolios, Auswertung von Fehlentwicklungen durch die Verbraucherzentralen, Identifikation und Veröffentlichung diskriminierender Rating-Verfahren.
"Es ist nur die halbe Wahrheit, Basel II als gerechter zu bezeichnen, weil künftig jeder sein eigenes Risiko bezahlt", resümiert Westphal. "Fest steht nämlich auch, dass Finanzdienstleistungen heute Infrastrukturcharakter haben: Ohne Kredit gibt’s kein Eigenheim, ohne Bankkonto keinen Job. Wenn Kredite an schwierige Zielgruppen so teuer werden, dass sie unterm Strich nicht mehr vergeben werden, entziehen sich die Banken ihrer Verantwortung für das Funktionieren der sozialen Marktwirtschaft."
Die Studie des vzbv wurde von dem Hamburger Forschungs- und Beratungsunternehmen EVERS & JUNG erstellt.
Mit "Basel II" wird die seit 1999 entstehende sogenannte Baseler Eigenkapitalvereinbarung bezeichnet. Sie soll Ende 2006 in Kraft treten. Das Abkommen ist von dem 1975 gegründeten "Ständigen Ausschuss für Bankenaufsicht" erarbeitet worden, in dem die Zentralbanken und Finanz-Aufsichtsbehörden der wichtigsten Industriestaaten vertreten sind. Der Ausschuss hat seinen Sitz bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel, weshalb meist vom "Baseler Ausschuss" gesprochen wird. Außer dieser Ressourcennutzung hat der Ausschuss mit der BIZ jedoch nichts zu tun.
Der Baseler Ausschuss hat keine formale Entscheidungsgewalt und seine Beschlüsse haben keine Rechtskraft. Er erarbeitet gemeinsame Standards und Richtlinien für die Bankenaufsicht in den Mitgliedsstaaten, die von diesen jeweils in nationales Recht umgesetzt werden. Basel geht zurück auf den 1999 veröffentlichten Entwurf für eine weiterentwickelte Eigenkapitalvereinbarung. Stärker als Basel I zielt die Vereinbarung auf den Erhalt des Finanzsystems als Ganzes und stellt vor allem auf die differenzierte Betrachtung von Risiken ab.
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Am 24. Jun. 2003 unter:
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