Bundesjagdgesetz novellieren

Im Jahr 2003 wurden fünf Millionen Wildtiere getötet

Anlässlich der am Dienstag beginnenden Ausstellung "Jagd und Hund 2004" in Dortmund bekräftigt der Deutsche Tierschutzbund seine Forderung nach einer grundlegenden Überarbeitung des Bundesjagdgesetzes. "Wir erwarten von der rot-grünen Bundesregierung, dass sie ihr im Koalitionsvertrag festgeschriebenes Versprechen hält und das Jagdrecht novelliert", erklärt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Eine solche Reform ist längst überfällig. Allein im vergangenen Jahr wurden mehr als fünf Millionen Wildtiere durch Jäger getötet."

Nehme man den Begriff der Jagdstrecke wörtlich, so bildeten diese getöteten Tiere aneinandergelegt eine Strecke von über 4000 Kilometer Länge. Daher appelliert der Tierschutzbund an die Bundesregierung, sich dieses drängenden Themas verstärkt anzunehmen und das Staatsziel Tierschutz zu verwirklichen.

"Eine Novellierung des Jagdrechtes unter Berücksichtigung einer naturnahen Waldbewirtschaftung und unter Tierschutzaspekten hat die rot-grüne Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vom 15.10.2002 versprochen. Wenn dieses Versprechen eingehalten wird, wächst die Chance, dass zukünftig auch der Tierschutz im Bereich der Jagd angemessen berücksichtigt wird", erklärt Wolfgang Apel. Eine Reform des Jagdgesetzes, so Apel, ist überfällig und die Änderungsliste aus Sicht des Tier- und Naturschutzes lang. Es geht dabei nicht darum, in einigen Punkten kleine Verbesserungen und Zugeständnisse zu erreichen. Vielmehr muss das Jagdrecht vom Kopf auf den Fuß gestellt werden.

"Es kann nicht sein, dass traditionell festgefahrene Nutzerinteressen im Jagdrecht beharrlich über den Belangen des Tierschutzes stehen und dies noch mit dem Begriff "Weidgerechtigkeit" verharmlosend umschrieben wird", so Apel und fährt fort: "Es muss Schluss sein mit der Einteilung in gute und schlechte Tierarten. Fast 100 Tierarten sind bundesweit zum Abschuss freigegeben, darunter auch geschützte Tierarten. Die einzelnen Bundesländer dürfen sogar zusätzliche Todeskandidaten auf ihre Liste setzen. Es muss Schluss sein, Tiere zu töten, wenn dafür kein vernünftiger Grund vorliegt, wie bspw. die Jagd auf Haustiere oder bedrohte Tierarten. Daneben müssen auch die Jagdzeiten und Jagdmethoden dringend auf den Prüfstand. Der Einsatz tierquälerischer Totschlagfallen oder die Verwendung von Bleischrot bei der Vogeljagd, um nur einige weitere Beispiele zu nennen, müssen endlich der Vergangenheit angehören."

Breite Rückendeckung erhält der Deutsche Tierschutzbund auch vom größten deutschen Dachverband der Umwelt- und Naturschutzverbände, dem Deutschen Naturschutzring (DNR) mit über 5,2 Millionen Mitgliedern. Das unter Mitwirkung des Deutschen Tierschutzbundes vom DNR ausgearbeitete Eckpunktpapier zur Reformierung des Bundesjagdgesetzes liegt der Bundesregierung vor.

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