Gentechnik
Strenger Schutz für Artenvielfalt gefordert
Der NABU sieht das Land Hessen in der Pflicht, seine Vorsorgepflicht zum Schutz der Umwelt wahrzunehmen. Letztendlich entscheiden die Naturschutzbehörden der Länder über den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen in Naturschutzgebieten. Sie müssen beurteilen, ob die Schutzziele durch GVO beeinträchtigt werden können. Hierzu müsse das Land Kompetenzen und Ressourcen aufbauen, um den Verwaltungsvollzug zu gewährleisten. Als unverantwortlich bezeichnete Dr. Steffi Ober, NABU-Referentin für Gentechnik und Naturschutz, dass bereits in diesem Jahr in sechs Bundesländern gentechnisch veränderter Mais angebaut wurde, ohne dass eine gesetzliche Grundlage für die Langzeitbeobachtung der Folgen existiert. Diese Regelung steht noch aus und bedarf der Zustimmung der Länder. Zudem gibt es entgegen der EU-Vorschriften noch kein öffentliches Kataster. Damit fehlt bislang die Transparenz.
Das Vorsorgeprinzip verlange, besondere Vorsicht walten zu lassen. Auch bei den Flurkohlenwasserstoffen (FCKW) seien die negativen Folgen für das Klima erst Jahrzehnte später deutlich geworden, so Dr. Ober, die die Landtagsabgeordneten aufforderte, ihrer Verantwortung für zukünftige Generationen gerecht zu werden. Auskreuzungen mit verwandten Pflanzen der Umgebung sind kein zufälliges Ereignis, sondern treten bei fortpflanzungsfähigen gentechnisch veränderten Pflanzen immer auf. Nach einer Studie des Ökologie-Zentrums der Universität Kiel können Auskreuzungen von Raps windabhängig noch in Entfernungen von bis zu 26 km nachgewiesen werden. Raps kreuzt in Ruderalflächen und Wildverwandte wie Hederich, Rübsen, schwarzen und weißen Senf aus.
Gentechnik-Verbote in den Schutzgebieten seien deshalb unverzichtbar, um bei möglichen auftretenden Schäden noch Bereiche mit unbelasteter Flora und Fauna zu sichern. Bisher fehlt es jedoch an Vorschriften für Schutzkorridore, Mantelsaaten oder Barrieren, um Auskreuzungen in die Schutzgebiete zu verhindern. Notwendig wäre eine verbindliche Regelung von gentechnikfreien Natura-2000- und Naturschutzgebieten zum Schutz der biologischen Vielfalt bereits auf der europäischen Ebene.
Eine besondere Gefahr sieht der NABU für die vorbildlichen ökologisch wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebe. Ihre wirtschaftliche Existenz sei bedroht, wenn durch Einkreuzung eine Vermischung ihrer Produkte mit gentechnisch veränderten Pflanzen stattfindet und die Ernte nicht mehr als Bio-Produkte verkauft werden können. Der Verbraucher habe ein Recht darauf, auch zukünftig zwischen natürlichen Produkten und Gentechnik-Produkten zu unterscheiden. Deshalb müsse der Gesetzgeber Garantien schaffen, dass auch langfristig die Produktion gentechnikfreier Lebensmittel, sowohl im ökologischen als auch im konventionellen Landbau, möglich ist.
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