Steuerpolitik

Finanzministerium verteidigt Kontenabfrage

Das Bundesfinanzministerium verteidigt die ab 1. April 2005 mögliche Kontenabfrage durch die Finanzbehörden. Jede Bestrebung, diese neue Möglichkeit für einen von der Verfassung vorgeschriebenen gerechten Steuervollzug bei Kapitalerträgen und Veräußerungsgewinnen zu Fall zu bringen, weise sie zurück, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin Barbara Hendricks (SPD) am Donnerstag in Berlin. Mit der Kontenabfrage erfahre die Finanzbehörde lediglich, wo der Steuerpflichtige ein Konto oder Depot unterhält. Kontenbewegungen und Kontenstände könnten nicht ermittelt werden, sagte Hendricks.

Das Ministerium begründet dies als Maßnahme für mehr Steuergerechtigkeit: "Das sind wir allen ehrlichen Steuerzahlern schuldig." Diese müssten letztlich dafür aufkommen, wenn unehrlicher Steuerzahler nicht zahlten.

Ab April kommenden Jahres können Finanzbehörden, aber auch andere Behörden und Gerichte Kontenabfragen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vornehmen. Zu der Abfrage komme es aber erst, wenn der Steuerpflichtige Zweifel des Finanzamts an seinen Angaben in der Steuererklärung nicht ausräumen könne. Daher seien nach der Kontenabfrage regelmäßig weitere Nachfragen beim Betroffenen erforderlich, erläuterte die SPD-Politikerin weiter. Erst wenn dann eine Aufklärung durch den Steuerzahler unterbleibe, könne sich das Finanzamt direkt an die betreffenden Kreditinstitute wenden, die ihm dann - anders als früher - bekannt sind.

Die Parlamentarische Staatssekretärin wies darauf hin, dass das Verfahren auf Anregung des Datenschutzbeauftragten eingerichtet worden sei und auf eine regelmäßige Anfrage verzichtet werde. Vom "gläsernen Steuerbürger" könne deshalb keine Rede sein.

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