Landgericht Wiesbaden

Kanther und Weyrauch sehen sich zu Unrecht beschuldigt

Im Prozess um die schwarzen Kassen der Hessen-CDU haben der frühere Bundesinnenminister und langjährige hessische CDU-Generalsekretär Manfred Kanther sowie der ehemalige CDU-Finanzberater Horst Weyrauch vehement eine persönliche Schuld bestritten. Sie stellten am Dienstag vor dem Wiesbadener Landgericht ihre Sicht auf eine Änderung des Parteiengesetzes aus den Jahren 1993/94 dar, die in wesentlichen Punkten einer höchstrichterlichen Einschätzung widerspricht.

Bei der Novellierung handelte es sich nach Kanthers Worten um "filigrane Änderungen" am bis dahin geltenden Parteienrecht, das vom Bundesverfassungsgericht 1992 gekippt worden war. Auf der neuen Fassung beruht der vom Verfassungsgericht gebilligte Bescheid von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD), mit dem er 21 Millionen Euro von der CDU wegen des Schwarzgeldskandals der Hessen-CDU zurück gefordert hatte. Mit Blick auf ein Sondervotum von zwei Verfassungsrichtern fragte Kanther rhetorisch: Wenn zwei Verfassungsrichter die von Thierse gezogene Konsequenz "nicht erkennen konnten, warum dann ich?"

Weyrauch, der bis 1996 die Rechenschaftsberichte der Hessen-CDU prüfte, beteuerte, die Gesetzesänderung habe keinen Anlass für eine Änderung der Rechnungslegung gegeben. Eindringlich wandte er sich an den Vorsitzenden Richter Rolf Vogel: "Sie müssen das geschichtlich sehen." Im Vergleich zur vorherigen Parteiengesetzänderung im Jahr 1984 habe sich an den Bestimmungen für die Rechenschaftsberichte nichts Gravierendes geändert. Nach 1984 habe innerparteilich ein "Erziehungs- und Entwicklungsprozess" stattgefunden, für den er "im Grunde eine Auszeichnung verdient hätte statt auf der Anklagebank zu sitzen".

Zu der Novellierung aus den 90er Jahren hörte die verhandelnde sechste Strafkammer des Gerichtes am mittlerweile 18. Verhandlungstag auch die frühere CDU-Bundesschatzmeisterin Brigitte Baumeister als Zeugin. Sie sagte aus, die CDU-Landesverbände seien in das Erarbeiten eines parteiübergreifenden Gesetzentwurfs zwar eingebunden, dabei "aber nicht maßgeblich" gewesen. Die Ländervertreter seien informiert worden und hätten Vorschläge machen können, aber die Entscheidungen habe das Präsidium der Bundespartei gefällt. Dem CDU-Präsidium gehörte zu jener Zeit auch Kanther an.

Eine 100 000-Mark-Spende vom Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber, die zum Bruch zwischen Baumeister und dem früheren CDU-Vorsitzenden Wolfgang Schäuble geführt hatte, war nicht Gegenstand der Befragung. Mit dem damaligen Partei- und Unions-Fraktionschef hatte sie sich vor fünf Jahren über Wochen hinweg öffentlich über den Ablauf der Übergabe der Spende gestritten. Infolge der Auseinandersetzung musste Schäuble seine Ämter aufgeben.

In dem Prozess vor der Wirtschaftsstrafkammer müssen sich Kanther sowie der ehemalige Landesschatzmeister Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein wegen Untreue zu Lasten der eigenen Partei verantworten. Weyrauch ist als damaliger Finanzberater der Partei wegen Beihilfe zur Untreue angeklagt.

Hintergrund ist die Verlagerung von knapp 21 Millionen Mark (10,6 Millionen Euro) Parteivermögen Ende 1983 ins Ausland und der verdeckte Rücktransfer bis Ende der 90er Jahre. Die verhandelnde Kammer hatte am zurückliegenden Prozesstag eine Verurteilung der drei Angeklagten angedeutet, da sie einen Vermögensschaden nach derzeitiger Beweislage als gegeben ansieht.

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