Mindestlöhne
Vor Wahlen gibt man sich sozial
Das so genannte Entsendegesetz schreibt bislang nur für verschiedene Baugewerbe sowie die Seeschifffahrt Mindestbedingungen wie untere Lohngrenzen vor. Schartau rief die Arbeitgeber auf, an branchenspezifischen Regelungen mitzuwirken. "Die Tarifparteien sollten selbst Vorschläge machen, wie man dem Sozialdumping einen Riegel vorschiebt", sagte er. Die Arbeitgeber müssten den Eindruck vermeiden, dass ihnen das Problem gleichgültig sei.
Von der EU verlangte Schartau, sich mehr Gedanken über die soziale Harmonisierung zu machen. "Es kann nicht sein, dass ständig Wettbewerbsraketen abgeschossen werden, die in den einzelnen Staaten als vergiftete soziale Pfeile landen", warnte er. Denn sonst wachse der Widerstand gegen den europäischen Binnenmarkt.
Die Regierung will nach Berichten mehrerer Zeitungen rasch ein Gesetz gegen Billiglöhne auf den Weg bringen. Dazu sollen gemäß dem Entsendegesetz in weiteren Branchen allgemeinverbindliche Tarife vorgeschrieben werden. "Das ist ein sehr geeigneter Weg", hieß es der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" zufolge in Regierungskreisen. Eine "Task Force Dienstleistungsmissbrauch" solle kurzfristig Vorschläge erarbeiten. Auf das Reizwort "Mindestlohngesetz" wollten Regierung und Opposition verzichten. Zunächst solle die Neuregelung für das Gebäudereinigungsgewerbe gelten, berichtete die "Welt am Sonntag".
Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) sagte, derzeit werde geprüft, in welche Branchen allgemeinverbindliche Tarife eingeführt werden könnten. "Das kann sinnvoll sein, um dort eine einigermaßen sinnvolle Einkommensstruktur sicher zu stellen", sagte er.
Der Regierungsplan wird auch von der CDU-Spitze gut geheißen. CDU-Generalsekretär Volker Kauder sagte, um Lohndumping zu verhindern, "sollten wir das Entsendegesetz, das Tariflöhne verbindlich auch für Ausländer vorschreibt, auf andere Branchen ausdehnen". CDU-Chefin Angela Merkel betonte: "Wir dürfen Lohndumping nicht einfach hinnehmen." Es seien daher "branchenspezifische Mindestregelungen" nötig.
Bisher gilt das Entsendegesetz nur für den Bau, das Abbruchgewerbe sowie für das Dachdecker-, Maler- und Lackiererhandwerk. Das Gesetz schreibt vor, dass sich auch ausländische Arbeitgeber an den hiesigen Mindestlohn halten müssen, wenn sie Arbeitnehmer nach Deutschland schicken. Als besonders problematisch gilt derzeit die fleischverarbeitende Industrie. Auf deutschen Schlachthöfen sind viele Billigarbeitskräfte aus Osteuropa beschäftigt.
Die Gewerkschaften unterstützten eine Erweiterung des Entsendegesetzes. Der Vize-Vorsitzende der IG Metall, Berthold Huber, und die Vize-Chefin der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Margret Mönig-Raane, begrüßten entsprechende Pläne.
Auch die Grünen unterstützen die Absicht ihres Koalitionspartners SPD, zum Schutz deutscher Firmen vor ausländischer Billig-Konkurrenz die vorhandenen Schutzregeln auszubauen. "Die Ausweitung des Entsendegesetzes auf andere Branchen wäre ein geeigneter Weg, um gegen Lohndumping vorzugehen", sagte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Thea Dückert, der "Berliner Zeitung". Die Maßnahmen sollten rasch auf den Weg gebracht werden. "Wir müssen jetzt schnell handeln", verlangte sie.
Die Arbeitsmarkt-Expertin verwies jedoch darauf, dass eine einfache Ausweitung des Entsendegesetzes europarechtliche Probleme bringen könnte. Man sollte die Allgemeinverbindlichkeitserklärung nutzen, um zunächst für inländische Beschäftigte die unteren Tarifgruppen als Mindestlohn zu definieren. Das erweiterte Entsendegesetz sorge dann dafür, dass dieser branchenspezifische Mindestlohn auch für ausländische Kräfte gelte.
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Am 11. Apr. 2005 unter:
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