Unverkäufliche Kunstwerke verhinderten staatliche Leistung
ALG II für Künstler
Selbstständige Künstlerinnen und Künstler sind auf Grund der geringen Einkommen aus ihrer künstlerischen Tätigkeit oftmals auf Arbeitslosengeld II angewiesen, da sie vom Verkauf ihrer künstlerischen Arbeiten nicht leben können.
Der Deutsche Kulturrat hatte immer befürchtet, dass bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II selbstgeschaffene Werke von Künstlerinnen und Künstler, die bislang nicht verkauft werden konnten, als Vermögen angerechnet werden könnten. Die Bundesagentur für Arbeit stellte dagegen in einer öffentlichen Anhörung der Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" des Deutschen Bundestags am 30.05.2005 fest, dass selbstgeschaffene Kunstwerke grundsätzlich nicht als Vermögen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II angerechnet werden sollten.
Auch die Arbeitsagentur Berlin/ Brandenburg habe gegenüber dem Berufsverband Bildender Künstler Berlin klar gestellt, dass selbstgeschaffene Kunstwerke von Bildenden Künstlerinnen und Künstler nicht als Vermögen angerechnet werden.
Mit dem Fall in Tempelhof/Schöneberg sei diese Zusage nicht gebrochen worden. Den betroffenen Künstlern müsse nun - so der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann -rasch geholfen und durch klare politische Vorgaben weitere ähnliche Fälle verhindert werden.