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Niederlage für ARGE

ALG-II-Bezieher haben auch in München Anspruch auf normale Wohnung

Auch in Ballungsräumen mit teuren Mieten stehen "Hartz-IV"-Empfängern die gleichen Wohnflächen zu wie auf dem Land. In Städten mit hohen Immobilienpreisen dürften die Jobcenter den Arbeitslosen nicht einfach kleinere Wohnungen vorschreiben, entschied das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag (19. Februar). Die Kasseler Richter erklärten es damit für rechtswidrig, dass die in München für die Bewilligung von "Hartz-IV"-Leistungen zuständige Arbeitsgemeinschaft (ARGE) alleinlebenden Hilfeempfängern lediglich 45 Quadratmeter Wohnraum zugestehen wollte - und nicht 50 Quadratmeter wie sonst in Bayern.

Gespräch bei der Arbeitsagentur

ALG II darf bei Verletzung der Meldepflicht gekürzt werden

Das Arbeitslosengeld (ALG) II darf bei einer Verletzung der Meldepflicht gekürzt werden. Eine zehnprozentige Kürzung ohne "wichtigen Grund" sei zulässig, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt. (Az. L6 AS 279/07/ER).

Würde

Wohnungsbaugesellschaften stutzen Wohnraum für ALG-II-Empfänger zurecht

Die Klagewut gegen die Arbeitsmarktreform "Hartz IV" wird wohl bald noch einmal an Intensität gewinnen. Anlass könnte die neue Vorgehensweise gegen Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG) II sein, die größere Wohnungen haben als dies die ALG-II-Kriterien vorschreiben. Wohnungsgesellschaften in Mitteldeutschland sind neuerdings dazu übergegangen, die Wohnungen auf "Hartz-IV-Niveau" regelrecht zurechtzustutzen. Dafür werden ganze Räume abgesperrt oder dort zumindest die Heizung stillgelegt. Die Linkspartei sprach am Freitag von einem Skandal, der Deutsche Gewerkschaftsbund nannte die Vorgehensweise "würdelos und demütigend".

Fahrten zum Arbeitsplatz

ALG-II-Bezieher muss Autokauf selbst finanzieren

Geringverdiener mit ergänzendem Arbeitslosengeld (ALG) II können nicht auf staatliche Unterstützung bei der Auto-Finanzierung zählen. Das geht aus einem Urteil des hessischen Landessozialgerichtes in Darmstadt hervor, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die Richter entschieden, weder Zins- noch Tilgungsraten für ein Kfz-Darlehen seien einkommensmindernd. Das aber wäre nötig, damit ein Geringverdiener, der aus seiner Arbeit monatlich weniger als 345 Euro und daher zusätzlich ALG II erhält, Anspruch auf einen höheren Satz der Lohnersatzleistung hätte.

"Vorschläge" im Herbst

Hunderttausende Vollzeitarbeiter verdienen laut Müntefering unter ALG-II-Niveau

In Deutschland arbeiten offenbar rund 300 000 Vollzeit-Beschäftigte unter dem Niveau des Arbeitslosengeldes II (ALG II). Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) sagte der Online-Ausgabe der "Financial Times Deutschland": "Es gibt schätzungsweise 300.000 Vollzeitjobber, die so wenig Geld bekommen, dass sie es mit ALG II aufstocken." Hinzu kämen mehrere hunderttausend Menschen, die neben einem Teilzeit- oder Minijob Arbeitslosengeld II bekommen.

Anspruch auf ALG II

Pro familia wirft Arbeitsämtern falsche Beratung schwangerer Studentinnen vor

Die Schwangeren- und Familienberatung Pro familia Berlin wirft den Arbeitsämtern vor, schwangeren Studentinnen falsche Auskünfte über deren Anspruch auf Arbeitslosengeld II zu geben. Die Beraterinnen würden immer öfter von Studentinnen hören, sie seien von den Job-Centren mit der Auskunft wieder weggeschickt worden, Studentinnen seien grundsätzlich vom Arbeitslosengeld-II-Bezug ausgeschlossen. Diese Information sei jedoch falsch. Würden Studentinnen besser informiert, könnten sich zukünftige Akademikerinnen leichter für eine Schwangerschaft in der Studienzeit entscheiden, so Pro familia.

"Bedarfsgemeinschaften"

Zahl der ALG-II-Empfänger gestiegen

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist die Zahl der Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts von Januar bis Juli um 745.000 gestiegen. Wie die Bundesagentur für Arbeit am Dienstag in Nürnberg mitteilte, bezogen im Juli insgesamt 3,78 Millionen Bedarfsgemeinschaften Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, ein Plus von 450.000.

ALG II für Künstler

Unverkäufliche Kunstwerke verhinderten staatliche Leistung

Der Deutsche Kulturrat, Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat mit Betroffenheit zur Kenntnis genommen, dass die Agentur für Arbeit entgegen allen Ankündigungen nun doch bei Künstlerinnen und Künstlern, die Arbeitslosengeld II beantragen, die selbstgeschaffenen Kunstwerke, die nicht veräußerbar sind, als verwertbares und einzusetzendes Vermögen ansieht. In einem Fall hat die Arbeitsagentur Berlin-Tempelhof/Schöneberg einer Künstlerbedarfsgemeinschaft das ALG II-Geld gestrichen und das bisher gezahlte Geld wieder zurückgefordert. Als Begründung führt die Agentur an, dass die von den Künstlern selbstgeschaffenen Kunstwerke verwertbares und einzusetzendes Vermögen seien.

Sozialverein kritisiert

ALG II-Empfänger, bitte umziehen!

Nach Informationen des Wuppertaler Erwerbslosen- und Sozialhilfevereins "Tacheles" haben in der Bergischen Großtadt bereits 450 Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) die Aufforderung erhalten, sich eine neue - billigere - Wohnung zu suchen. Auf Einzelschicksale und soziale Härten werde keine Rücksicht genommen, kritisierte Harald Thomé, Sozialberater von "Tacheles". Er forderte die zuständige ARGE Wuppertal auf, die Umzugsaufforderungen zurückzunehmen.

"Eheähnliche Gemeinschaft"

Erwerbsloseninitiativen rufen zu Widerspruch gegen ALG-II-Bescheide auf

Langzeitarbeitslose sollen massenhaft Widerspruch gegen die Anrechnung von Einkommen eines "Partners" aus "eheähnlicher Gemeinschaft" einlegen. Das Bundesstreffen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) forderte die von der Anrechnung betroffenen ALG-II-Antragsteller zu Widerspruch und zu Klage gegen die bisherigen Ablehnungsbescheide der Behörden auf. Wirtschaftsminister Clement wird aufgefordert, nach diversen Gerichtsurteilen nun von Amts wegen zu handeln und den Betroffenen "endlose und unsinnige Widerspruchs- und Gerichtsverfahren" zu ersparen.

Sozialdaten

Datenschützer weiter unzufrieden mit Formular für ALG II

Die vorgesehene Änderung der Formulare für das Arbeitslosengeld II gehen dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar nicht weit genug. Schaar sagte in einem am Mittwoch Bericht der Wochenzeitung "Die Zeit", die angekündigte Korrektur decke nur einen Teil seiner Kritik ab. "Das Grundproblem, dass der Arbeitgeber des Angehörigen von der Tatsache der Antragstellung erfährt, bleibt bestehen", so Schaar.