Ab 1. November
Einsatz der DNA-Analyse auch auf nicht erhebliche Straftaten ausgeweitet
Eine DNA-Analyse müsse im Ermittlungsverfahren immer von einem Richter angeordnet werden. Die Entnahme von Körperzellen bei Verdächtigen oder Beschuldigten, um sie mit Tatortspuren zu vergleichen, müsse auch weiterhin von einem Richter angeordnet werden. Ausnahmen davon seien nur dann zulässig, wenn die betroffene Person einwilligt oder bei Gefahr im Verzuge. Dann kann die Untersuchung auch von Staatsanwaltschaft oder Polizei angeordnet werden.
Die neue Regelung stelle nach Meinung der Bundesregierung klar, dass auch die wiederholte Begehung nicht erheblicher Straftaten im Unrechtsgehalt einer Straftat von erheblicher Bedeutung gleichstehe. Wenn eine Person wiederholt etwa wegen Sachbeschädigung verurteilt worden ist und die Prognose dafür spricht, dass von dieser Person auch zukünftig Sachbeschädigungen zu erwarten sind, ist die Speicherung ihres DNA-Identifizierungsmusters in der DNA-Analysedatei des BKA künftig zulässig.
So genannte DNA-Reihentests, die beispielsweise bei Sexualstraftaten von der Polizei innerhalb eines größeren Personenkreises durchgeführt werden, seien erstmals ausdrücklich gesetzlich geregelt. Sie dürften künftig nur bei Verbrechen gegen Leben, Leib, Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung durchgeführt werden. Auch hier gelte, dass sie ein Richter anordnen muss. Reihengentests seien zudem nur auf freiwilliger Basis zulässig, die Betroffenen seien nicht zur Mitwirkung verpflichtet und müssten vorher über die Freiwilligkeit ihrer Mitwirkung belehrt werden. Die bei solchen Tests erhobenen Daten dürften nicht in der DNA-Analysedatei gespeichert werden.
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!
Am 28. Okt. 2005 unter:
nachrichtenStichworte:
« Reisepässe mit biometrischen Daten in Deutschland eingeführt
Kritik an ungleichem Niveau der deutschen Rettungsdienste »
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- NRW Justiz: Die Landesregierung ist gefordert
- Senioren: Alt ist, wenn man Seniorenresidenz googelt
- Christian Wulff - Wenn Machtmenschen menscheln
- Diskurs der Rechtspopulisten über Israel
- Photovoltaik-Zubau in Deutschland
- Versammlungsfreiheit - ausschlaggebende Grundlage der Verfassung
- „Cottbus Nazifrei!“ - DASS ist ein MUSS
- Arbeitsrecht: EuGH Urteil enttäuscht
- Finca Mallorca und andere Schnäppchen
- Windenergie wieder auf gutem Weg
