"Kernbereich der privaten Lebensgestaltung"
Bundesrat stimmt verlängerter Telefonüberwachung zu
Erst Mitte 2007 soll das so genannte Zollfahndungsdienstgesetz um entsprechende Bestimmungen ergänzt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli gefordert, für Telefonüberwachungen gesetzliche Regelungen zum Schutz dieses Kernbereichs der Privatsphäre festzuschreiben.
Durch die vorgezogene Bundestagswahl sei es jedoch nicht mehr möglich, dies bis Ende 2005 zu schaffen, heißt es in der Begründung der Novelle. Ohne eine Verlängerung der geltenden Befristung wäre indes eine vorbeugende Telefon- und Postüberwachung ab Anfang 2006 nicht mehr zulässig. Da diese Überwachung jedoch einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung illegaler Experte von Massenvernichtungswaffen leiste, müsse eine solche Regelungslücke "unter allen Umständen vermieden" werden.
Verschiedene Juristen halten die Verlängerung des Gesetzes daher für verfassungswidrig und sprechen Klagen gute Erfolgsaussichten zu.
Am 1. Juli hatte der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder bereits wie geplant die Vertrauensfrage verloren, die Neuwahlen waren absehbar. Dem Bundesverfassungsgericht war bei seinem Urteil also schon bekannt, dass die Gesetzgebungsorgane schnell arbeiten müssten, wenn sie rechtzeitig vor Jahresende eine Neuregelung erreichen wollten.
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Am 21. Dez. 2005 unter:
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