"Für Arbeitsagentur nicht erreichbar"
Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt bei unbezahlter Tätigkeit
Deutschlands oberste Sozialrichter befanden jedoch, dass ihm die Arbeitsagentur zu Recht für zwei Monate die Leistungen gestrichen hatte. Denn mit der Tätigkeit als Reisebusfahrer sei der Kläger ein Beschäftigungsverhältnis eingegangen. "Hierfür ist die Zahlung von Arbeitsentgelt nicht maßgebend", befanden die Richter. Zudem sei der Mann während der Fahrten nicht für die Arbeitsagentur erreichbar gewesen. (Az.: B 7a AL 16/05 R)
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!
Am 18. Jul. 2006 unter:
arbeitStichworte:
« DGB fordert mehr öffentliche Beschäftigung
Krebs ist offenbar die wichtigste Todesursache bei Personen mittleren Alters »

Suchmachinenoptimierung
Wir optimieren Ihre Webseite. Mehr relevante Besucher = Mehr Umsatz. Lesen Sie mehr über unsere Stärken
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- Erneuerbare-Energien: Solarprogramm für den Iran
- Globalisierung: Occupy gegen den Kapitalismus
- Wellness: Nordic Walking wird Sie begeistern
- Gewerkschaften verhindern Arbeitskampf
- DIE LINKE: Warum Sahra Wagenknecht die Richtige ist
- ESSO: Milliarden mit schwarzen Gold | Profit um jeden Preis
- SPD und Piratenpartei zum Urheberrecht
- Wellness durch Yoga Übungen
- Depression: Symptome, Test und Hilfe bei Depressionen
- Birgit Corinna Lange: Über Liebestaumel, Amerika und New York
