"Für Arbeitsagentur nicht erreichbar"

Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt bei unbezahlter Tätigkeit

Arbeitslose können ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld auch dann verlieren, wenn sie eine unbezahlte Tätigkeit aufnehmen. In einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil wies das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die Klage eines Busfahrers ab, der ohne Lohn mehrtägige Fahrten nach Wien und Rimini übernommen hatte. Der Mann bezeichnete seinen Einsatz für eine Reiseagentur als "unentgeltliches Praktikum zum Sammeln von Berufserfahrung".

Deutschlands oberste Sozialrichter befanden jedoch, dass ihm die Arbeitsagentur zu Recht für zwei Monate die Leistungen gestrichen hatte. Denn mit der Tätigkeit als Reisebusfahrer sei der Kläger ein Beschäftigungsverhältnis eingegangen. "Hierfür ist die Zahlung von Arbeitsentgelt nicht maßgebend", befanden die Richter. Zudem sei der Mann während der Fahrten nicht für die Arbeitsagentur erreichbar gewesen. (Az.: B 7a AL 16/05 R)

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