Zwei Tage lang befragt
Geheimdienstmitarbeiter bestreiten US-Freilassungsangebot im Fall Kurnaz
Bei der Zeugenbefragung am Donnerstag soll vom Verfassungsschutz weiterhin die Darstellung bestritten worden sein, Kurnaz habe damals schon als ungefährlich gegolten. Allerdings habe der leitende BND-Beamte im Befragerteam trotz "Restzweifeln" an Kurnaz die Idee aufrecht erhalten, den Bremer Türken als V-Mann in der islamistischen Szene gewinnen zu wollen.
Steinmeier nahm an Sicherheits-Präsidentenrunde teil Unlängst war seitens des Sprechers des Auswärtigen Amtes, Jens Plötner, offiziell bestätigt worden, dass Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) als Kanzleramtschef an der "Präsidentenrunde" der deutschen Sicherheitsbehörden im Oktober 2002 teilgenommen hat. Einzelheiten wollte er nicht nennen. Damals soll das Gremium laut Medienberichten über das US-Angebot, den damaligen Guantanamo-Häftling Murat Kurnaz freizulassen, beraten haben.
Einem Bericht der "Berliner Zeitung" zufolge soll Steinmeier unmittelbar in die Planungen des Bundesinnenministeriums einbezogen gewesen sein, eine Rückkehr des Guantanamo-Häftlings Murat Kurnaz nach Deutschland zu verhindern. Die Zeitung berichtete unter Berufung auf ein an den damaligen Innenstaatssekretär Claus Henning Schapper gerichtetes Schreiben vom 30. Oktober 2002, Steinmeier habe über das rechtliche Vorgehen informiert werden sollen, mit dem Kurnaz seinerzeit die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland entzogen werden sollte. Dies gehe aus einem Vermerk auf dem Schreiben hervor.
Dem Schreiben zufolge habe zwischen Bundeskanzleramt und Bundesinnenministerium Übereinstimmung darüber bestanden, dass eine Wiedereinreise von Kurnaz nicht erwünscht sei, schrieb das Blatt. Hintergrund sei die Sorge gewesen, Kurnaz könne erfolgreich gegen eine Ausweisung klagen, wenn er erst wieder in Deutschland sei, weil ihm die deutschen Behörden keine extremistischen Bestrebungen nachweisen könnten.
Das Blatt zitierte aus dem Papier: "Dünne Beweislage zum terroristischen Hintergrund würde jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen provozieren, während der Ausländer in Deutschland lebt."
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Am 02. Feb. 2007 unter:
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