Begründung von Gauweiler und Wimmer ergänzt

Linksfraktion erhebt Verfassungsklage gegen "Tornado"-Einsatz

Dem Bundesverfassungsgericht liegt erneut eine Verfassungsklage gegen den geplanten Einsatz von Bundeswehr-"Tornados" in Afghanistan vor. Die mit einem Eilantrag verbundene Organklage der Links-Fraktion gegen die Bundesregierung ging am Dienstagabend in Karlsruhe ein, wie Gerichtssprecherin Dietlind Weinland am Mittwoch mitteilte. Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung will die Links-Fraktion die vom Bundestag beschlossene Entsendung der Aufklärungsflugzeuge vorläufig stoppen. Der außenpolitische Sprecher der Links-Fraktion, Norman Paech, erläuterte, mit der Klage werde eine Verletzung der Rechte des Bundestages durch die Bundesregierung gerügt. Diese habe den NATO-Vertrag von 1955 "von einem reinen Verteidigungsbündnis in ein offensives Bündnis für globale Interventionen und Sicherheitsdienstleistungen" umgewandelt, ohne dafür die Zustimmung des Bundestages eingeholt zu haben.

Ohne ein Änderungsgesetz zum NATO-Vertrag entbehre die Entscheidung zur Entsendung deutscher "Tornado"-Fugzeuge nach Afghanistan aber der rechtlichen Grundlage.

Die Links-Fraktion hat nach eigenen Angaben die Begründung der Klage der Unions-Abgeordneten Peter Gauweiler (CSU) und Willy Wimmer (CDU) gegen den "Tornado"-Einsatz "in großen Teilen übernommen und ergänzt". Das Verfassungsgericht hatte am 12. März die Organklage der beiden Parlamentarier für "unzulässig" erklärt, weil diese nicht befugt seien, Rechte des Bundestages geltend zu machen.

Der Bundestag hatte am 9. März grünes Licht für die Entsendung von sechs bis acht "Tornado"-Aufklärungsjets nach Afghanistan gegeben. Diese sollen von Mitte April an für die von der NATO geführten ISAF-Truppen Kämpfer der Taliban aufspüren.

Paech betonte, die Eingliederung der "Recce"-Tornados in den von den USA im Süden Afghanistans geführten Krieg werde die Unterscheidung zwischen dem Einsatz der ISAF und dem Antiterrorkampf "Operation Enduring Freedom" (OEF) verwischen. Dadurch werde das Mandat der ISAF gesprengt. Das immer noch in Anspruch genommene Recht auf Selbstverteidigung nach den Anschlägen vom 11. September 2001 bestehe zudem schon lange nicht mehr.

"Wir sehen bereits in der widerspruchslosen Übernahme des präventiven Verteidigungskonzepts, welches die USA entgegen dem geltenden Völkerrecht (Artikel 51 UN-Charta) in Anspruch nehmen und zum Beispiel im Irakkrieg praktiziert haben, einen schweren Verstoß gegen den ursprünglichen Inhalt des NATO-Vertrages", so Paech.

Ferner sei die weitgehende Loslösung der weltweiten NATO-Einsätze von der regionalen Anbindung an das NATO-Bündnis "nicht mehr mit der eindeutigen Strukturentscheidung des Vertrages zur Bündnis-Verteidigung vereinbar".

Diese "Fehlentwicklungen" kämen insbesondere in der Entscheidung zur Entsendung der Tornados zum Ausdruck. Ihre Eingliederung in den von den USA im Süden Afghanistans geführten Krieg werde die Unterscheidung zwischen dem Einsatz der ISAF und dem Antiterrorkampf der OEF vollkommen verwischen und aufgegeben. Dadurch werde das Mandat der ISAF gesprengt, so Paech.

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