"Wirtschaftliche Interessen"
Schaar gegen Weitergabe von Internetdaten an die Musik- und Filmindustrie
"Der Bundesrat würde sich bei dem aus verfassungs- und datenschutzrechtlicher Sicht ohnehin schon äußerst problematischen Gesetzentwurf für eine unerträgliche Verschärfung stark machen", so die Kritik des Datenschützers. "Der Zugriff auf die gemäß der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gespeicherten Telekommunikationsdaten muss für zivilrechtliche Zwecke tabu sein. Wie von der EG-Richtlinie vorgegeben, muss er vielmehr auf Zwecke der Verfolgung von schweren Straftaten und damit für hoheitliche Zwecke beschränkt werden und auch bleiben."
Schaar appelliert daher an den Gesetzgeber, auf eine weitere Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses - "erstmals zur Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen" - zu verzichten. Es wäre völlig unakzeptabel, wenn Daten, deren zwangsweise Speicherung mit der Abwehr terroristischer Gefahren begründet werde, nun auf breiter Basis für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen genutzt würden.
"Die Musik- und Filmindustrie muss selbst dafür Sorge tragen, dass durch technische Maßnahmen und neue Geschäftsmodelle unrechtmäßigen Nutzungen die Grundlage entzogen wird", meint Schaar.
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Am 30. Nov. 2007 unter:
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