Gespräch bei der Arbeitsagentur
ALG II darf bei Verletzung der Meldepflicht gekürzt werden
Im konkreten Fall war eine Arbeitslose aus Rüsselsheim der Einladung zum persönlichen Gespräch bei der Arbeitsagentur nicht nachgekommen. Sie hatte dies damit begründet, dass sie ihren zwölfjährigen Sohn von der Schule abholen müsse.
Die daraufhin erfolgte Kürzung des ALG II sei rechtens, da es einem zwölfjährigen Schüler grundsätzlich möglich sei, den Schulweg ohne Unterstützung der Eltern selbstständig zurückzulegen, urteilten die Darmstädter Richter. Der Beschluss sei nicht anfechtbar, hieß es weiter.
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!
Am 11. Feb. 2008 unter:
justizStichworte:
« SPD lehnt drastische Erweiterung des Afghanistan-Mandats ab
EU-Kommissar kritisiert deutsches Antidiskriminierungsgesetz »

Suchmachinenoptimierung
Wir optimieren Ihre Webseite. Mehr relevante Besucher = Mehr Umsatz. Lesen Sie mehr über unsere Stärken
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- DIE LINKE im Führungschaos | Parteitag Göttingen 2012 Hintergrundbericht
- Erneuerbare-Energien: Solarprogramm für den Iran
- Globalisierung: Occupy gegen den Kapitalismus
- Wellness: Nordic Walking wird Sie begeistern
- Gewerkschaften verhindern Arbeitskampf
- DIE LINKE: Warum Sahra Wagenknecht die Richtige ist
- ESSO: Milliarden mit schwarzen Gold | Profit um jeden Preis
- SPD und Piratenpartei zum Urheberrecht
- Wellness durch Yoga Übungen
- Depression: Symptome, Test und Hilfe bei Depressionen
